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Informationen für Personen, die einen Personalausweis beantragen möchten und das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet haben

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Minderjährig
Minderjährig© colourbox

In Ihrem eigenen Interesse sollten Sie diese Informationen vor Ihrem Termin aufmerksam lesen, um so eine ggf. erforderliche erneute Vorsprache zu vermeiden.

Wie sind die Unterlagen vorzulegen?

Alle Unterlagen sind im Original vorzulegen. Deutsche Urkunden/Abmeldebescheinigungen werden auch in Kopie akzeptiert. Ferner ist die persönliche Vorsprache des antragstellenden Kindes und dessen sorgeberechtigte Personen (i.d.R. die Eltern) erforderlich.

Sofern eine sorgeberechtigte Person nicht vorsprechen kann, kann deren persönliche Vorsprache durch die Vorlage einer öffentlich beglaubigten Einwilligungserklärung (Beglaubigung durch mexikanischen Notar, deutsches Bürgeramt oder deutsche Botschaft/Generalkonsulat/Honorarkonsul) ersetzt werden.

Welche Unterlagen sind vorzulegen?


CHECK
UNTERLAGEN
Ein komplett ausgefülltes Antragsformular
zwei Passfotos (3,5 x 4,5)

Wohnsitznachweis

  • aktueller mexikanischer Wohnsitznachweis in Form einer Strom-/Wasserrechnung, Mietvertrag o.Ä.
    UND
  • Abmeldebestätigung vom letzten Wohnort außerhalb von Mexiko - ohne Vorlage der Abmeldebestätigung ist eine erhöhte Gebühr („Unzuständigkeitszuschlag“) zu zahlen.
    ODER

  • bei Wohnsitz in Deutschland: aktueller Pass, aus dem der deutsche Wohnort hervorgeht

ausländische und/oder deutsche Geburtsurkunde

Nachweis der Namensführung nach deutschem Recht (sofern sich der Name seit der letzten Passausstellung geändert hat)

Bisheriger deutscher Reisepass/Kinderausweis

Mögliche Nachweise

  • Bei alleinigem Sorgerecht eines Elternteils („patria potestad“): Sorgerechtsbeschluss
  • Bei gemeinsamem Sorgerecht der Eltern:
    • Eheurkunde
      oder
    • ausländische Geburtsurkunde, aus der das gemeinsame Sorgerecht hervorgeht (in Mexiko: lange Version der Geburtsurkunde

Pass/Pässe der sorgeberechtigte/n Person/en

mexikanischer Aufenthaltstitel bzw. Reisepass oder IFE

Nachweis einer weiteren Staatsangehörigkeit (sofern zutreffend)

Gebühr

Wie und wo kann ich einen Termin erhalten?

Sofern Sie einen Termin an der Deutschen Botschaft Mexiko-Stadt erhalten möchten, bitten wir Sie onlineeinen entsprechenden Termin zu buchen. Bitte achten Sie darauf, dass für jede antragstellende Person ein eigener Termin zu buchen ist.

Sie können Ihren Passantrag auch bei den deutschen Honorarkonsuln stellen. Setzen Sie sich hierzu einfach direkt mit dem Büro der/s Honorarkonsulin/s in Verbindung.

Bitte beachten Sie, dass Anträge auf biometrische Reisepässe (ESTA-fähige Reisepässe) nur bei nachfolgend genannten Honorarkonsuln gestellt werden können:

Cancún

Chihuahua

Guadalajara

León

Mérida

Monterrey

Puebla

Veracruz

Gebühren und Bearbeitungszeiten

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