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FAQs / Wissenswertes

20.05.2020 - Artikel

Ablehnung von Visaanträgen / Remonstrationsverfahren

Gegen einen ablehnenden Bescheid im Visumverfahren kann der Antragsteller/die Antragstellerin schriftlich remonstrieren, das heißt, eine Beschwerde gegen die Entscheidung einlegen. Das Remonstrationsschreiben muss in deutscher Sprache verfasst sein bzw. es muss dem spanischen Schreiben eine entsprechende Übersetzung beigefügt werden. Die Auslandsvertretung wird den Visumantrag in diesem Fall erneut prüfen und ggf. die zuständigen inländischen Behörden erneut beteiligen. Bitte beachten Sie, dass die Bearbeitungszeit im Remonstrationsverfahren mehrere Monate betragen kann. Ihr Visum wurde abgelehnt?


Apostille

Urkunden müssen grundsätzlich mit einer Apostille versehen werden (dies gilt nicht für Urkunden, die von einem deutschen Standesamt ausgestellt wurden). Bitte achten Sie darauf, dass die Apostille auf der Originalurkunde (und nicht auf den Kopien) angebracht wird. Die Apostille wird von der Behörde/Stelle angebracht, die die Urkunde ursprünglich ausgestellt hat. Zusätzliche Informationen finden Sie hier.


Gültigkeitsbereich des nationalen Visums

Das nationale Visum gilt nur für Deutschland, berechtigt aber zu Aufenthalten von bis zu 90 Tagen pro Halbjahr in den übrigen Schengen-Staaten ohne dortige Aufnahme einer Erwerbstätigkeit.


Gültigkeitsdauer des nationalen Visums

Das nationale Visum gilt zeitlich beschränkt für zunächst drei bis sechs Monate. Entsprechend dem Aufenthaltszweck wird anschließend durch die zuständige Ausländerbehörde in Deutschland eine längerfristige Aufenthaltserlaubnis erteilt. Bei einer geplanten Aufenthaltsdauer von bis zu einem Jahr, z.B. für ein Austauschstudium oder einen einjährigen Personalaustausch, kann das Visum auch für die gesamte Dauer des geplanten Aufenthalts ausgestellt werden (Ausnahme: au-pair).

Mexikaner können auch vor Beginn des Gültigkeitszeitraumes des Visums einreisen. Der visumfreie Aufenthalt ist für maximal 90 Tage innerhalb eines Zeitraumes von 180 Tagen möglich.

Änderung des Visums

Ihr Visum ist nur in dem Zeitraum gültig, für den das Visum erteilt worden ist. Ein flexibles Verschieben der Gültigkeitsdaten ist nicht möglich. Wenn eine Reise verschoben wird, muss für den neuen Reisezeitraum ein neues Visum beantragt werden, wenn die Gültigkeit des bereits erteilten Visums den neuen Reisezeitraum nicht vollständig umfasst. Die Bearbeitungsgebühr muss erneut gezahlt werden.


Verlängerung des Visums oder Aufenthalts

Ihr Visum kann nicht verlängert werden. Sie müssen spätestens am letzten Gültigkeitstag aus dem Schengen-Raum ausreisen. Mexikanische Staatsangehörige können in einen Nicht-Schengen-Staat ausreisen und anschließend umgehend als Tourist visumfrei für maximal 90 Tage wieder nach Deutschland einreisen. Bitte beachten Sie dabei, dass Sie sich innerhalb eines Zeitraumes von 180 Tagen höchstens 90 Tage visumfrei im Schengenraum aufhalten dürfen.


Lebenslauf

Der Lebenslauf soll ohne Lücken Ihren persönlichen Werdegang bis zum Zeitpunkt der Antragstellung darstellen. Eine klare und übersichtliche Gliederung in Tabellenform ist sinnvoll.


Motivationsschreiben
/ Einladungsschreiben

Ein Motivationsschreiben ist ein selbst verfasstes Schreiben, im dem Sie erläutern, weshalb Sie sich z.B. für einen Sprachkurs in Deutschland entschieden haben. Nutzen Sie bitte keine allgemeinen Floskeln, sondern legen Sie Ihre konkreten persönlichen Gründe dar.


Für ein Einladungsschreiben gibt es keine Vorlage. Es muss von Ihrem Einlader in Deutschland selbst verfasst und unterschrieben werden. Es sollte mindestens die Kontaktdaten in Deutschland und die Gründe für die Einladung enthalten.

Persönliche Vorsprache

Bitte beachten Sie, dass im Rahmen der Beantragung eines nationalen Visums die Erfassung der biometrischen Daten, d.h. die Aufnahme der Fingerabdrücke, und somit eine persönliche Vorsprache der Antragsteller erforderlich ist. Die Erfassung der biometrischen Daten erfolgt ab dem vollendeten 12. Lebensjahr. Sollten Sie ein nationales Visum für ein Kind unter 12 Jahren beantragen, so muss das Kind zur Antragstellung in der Visastelle erscheinen.

Fragen, die Ihnen gestellt werden, und Dokumente, die Sie vorlegen sollen, dienen dazu, Ihren Antrag richtig zu beurteilen. Im Regelfall werden zur Antragsannahme lediglich die auf den Merkblättern aufgeführten Unterlagen benötigt. In Einzelfällen kann die Vorlage von zusätzlichen Unterlagen sowie deren deutschen Übersetzungen notwendig werden. Geben Sie bei Nachreichung von Unterlagen bitte immer Ihre Bearbeitungsnummer an. Es kann auch vorkommen, dass Behörden in Deutschland zu einem späteren Zeitpunkt noch Informationen benötigen oder eine zweite Vorsprache in der Botschaft erforderlich wird. In diesen Fällen werden Sie telefonisch oder per E-Mail durch die Botschaft informiert.


Sperrkonto

Für Ihren Aufenthalt in Deutschland kann die Eröffnung eines Sperrkontos bei einer deutschen Bank in Deutschland notwendig sein. Ob Sie ein Sperrkonto benötigen, können Sie in unseren Merkblättern zu den einzelnen Visumarten herausfinden.
Mit einem Sperrkonto können Sie im Visumsantragsverfahren ausreichend finanzielle Mittel nachweisen. Das enthält alle wichtigen Informationen – bitte lesen Sie es sich vor Beantragung Ihres Visums aufmerksam durch.

Sondertermine

Aufgrund unterschiedlicher Faktoren kann es zu einer hohen Visanachfrage kommen. Trotz des engagierten Einsatzes aller Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der Visastelle lässt es sich mitunter nicht vermeiden, dass längere Wartezeiten auf Termine zur Visumbeantragung entstehen können.

Da alle Antragsteller für ihre Visumanträge eine gewisse Dringlichkeit vorbringen, ist im Rahmen der Gleichbehandlung die Vorverlegung eines Termins weder möglich noch zulässig. Sondertermine können nur in humanitären oder medizinischen Notfällen vergeben werden. In solch einem Fall bitten wir Sie, uns über das Ihre konkrete Notsituation zu schildern und ggfs. Nachweise beizufügen.

Bitte beachten Sie, dass allein die Erfüllung der gesetzlichen Voraussetzungen zur Visumerteilung noch keinen dringenden Härtefall konstituiert.

Auskünfte zum Bearbeitungsstand eines Visumantrags

Während der regulären Bearbeitungszeit von 6-8 Wochen nach Antragstellung können grundsätzlich keine Auskünfte zum Bearbeitungsstand gegeben werden.

Aus Datenschutzgründen darf die Botschaft keine Auskunft an Dritte zu laufenden Visumsverfahren geben. Wir informieren nur den Antragsteller direkt an die von ihr/ihm hinterlegte E-Mail Adresse, es sei denn Sie legen eine schriftliche Vollmacht des Antragstellers vor. Dies gilt auch für Lebensgefährten/Lebensgefährtinnen, Ehepartner(innen), Eltern, Freunde und Arbeitgeber.


Bearbeitungsnummer

Fragen zu Ihrem Antrag können nur beantwortet werden, wenn Sie uns Ihre Bearbeitungsnummer mitteilen. Diese finden Sie auf dem Zahlungsbeleg, der Ihnen nach Beantragung ausgehändigt wurde und hat das folgende Format: DEU/516300/202XXXXX/XXXX12345. Um Ihre Anfrage richtig zuordnen zu können, benötigen wir mindestens die letzten fünf Ziffern. Alternativ können Sie auch Ihre Passnummer nennen.


Weitere Visa-Informationen

Sollten Sie weitere Fragen rund um das Thema Visum haben, die hier nicht beantwortet wurden, finden Sie auf der Webseite des Auswärtigen Amtes einen ausführlichen mit weiterführenden Informationen auf Deutsch und Englisch.


Weitere Informationen

Publikumsverkehr montags bis freitags 8.30 bis 11:30 Uhr nur nach vorheriger Terminvereinbarung. Versandsystem Bitte beachten Sie, dass die Aushändigung der Pässe und Visa grundsätzlich…

Öffnungszeiten und Erreichbarkeit des Konsulats

Der Zutritt zur Botschaft ist nur nach Vorlage eines gültigen Ausweisdokumentes möglich. Wir bitten um Verständnis, dass Sie aus Sicherheitsgründen keine explosiven/ entzündlichen Stoffe, Waffen und…

Zutritt zur Botschaft

Bitte buchen Sie für alle konsularischen Angelegenheiten einen Termin. Ohne Termin erhalten Sie keinen Zugang zur Botschaft.

Termin im Konsulat

Gebühren und Bearbeitungszeiten

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Anleitung zum Versand mit Pakmail Parque Lincoln

Für die Beantragung eines Passes, eines Personalausweises oder eines Visums benötigen Sie ein biometrisches Passbild. Hier finden Sie Informationen zu den genauen Anforderungen und die Adressen einiger…

Fotos für Pass- und Visaangelegenheiten

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