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Bescheinigungen, Beglaubigungen, Beurkundungen

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Bescheinigungen

Die Botschaft kann für Sie die folgenden Bescheinigungen ausstellen:

Umzugsbescheinigungen:

Sie haben über 1 Jahr in Mexiko gelebt und möchten Ihre persönlichen Haushaltsgegenstände wieder zollfrei in die Bundesrepublik Deutschland einführen. Dazu legen Sie beim Konsulat einen Nachweis über Ihren mindestens einjährigen Aufenthalt in Mexiko (FM3), sowie einen Reisepass, aus dem hervorgeht, dass Sie nicht mehr im Inland gemeldet sind vor.

Lebensbescheinigungen:

Sie erhalten Ihre Rente im Ausland und müssen jährlich nachweisen, dass die Bedingungen zum Erhalt der Zahlungen noch erfüllt sind. Sie können die Bestätigung durch persönliche Vorsprache mit einem gültigen Ausweis direkt bei der Botschaft oder zunächst durch die Gemeindeverwaltung an Ihrem Wohnort oder einen Honorarkonsul vornehmen lassen. Die Unterlage kann durch die Botschaft an die Rentenkasse übersandt werden. Die Bescheinigung ist gebührenfrei.

Beglaubigungen

Die Botschaft kann für Sie:

  • Kopien von Originaldokumenten beglaubigen
    (bitte Original und Kopie mitbringen),
  • Ihre Unterschrift beglaubigen
    (bitte einen gültigen Identitätsnachweis mit Foto mitbringen),

Beurkundungen

Bei einigen Rechtsgeschäften ist für die Rechtswirksamkeit eine Beurkundung erforderlich (z.B. Generalvollmachten, bestimmte Grundstücksgeschäfte, Vaterschaftsanerkennungen, Erbscheinsanträge). Wenden Sie sich bitte zur Klärung der Einzelheiten und Möglichkeiten vorab über das Kontaktformular an die Konsularabteilung.


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Gebühren und Bearbeitungszeiten

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