Am 23. Februar 2025 findet die Wahl zum Deutschen Bundestag statt. Hier finden Sie die Wahlbekanntmachung .
Deutsche, die im Ausland leben, können an den Bundestagswahlen teilnehmen.
Die Versendung der Briefwahlunterlagen an die Wähler erfolgt dem 4. Februar 2025. Die ausgefüllten Wahlbriefe müssen spätestens am Wahltag (am 23. Februar 2025) um 18:00 Uhr bei der auf dem Wahlbriefumschlag genannten Stelle eingehen.
Die internationalen Laufzeiten der Deutschen Post für Briefe nach Mexiko betragen laut Angaben der Post zwischen 9 und 14 Werktagen. Für die Rücksendung der Wahlunterlagen kann daher der Kurierweg der Botschaft genutzt werden. Aufgrund der Kürze der Frist und in Abhängigkeit Ihres Wohnorts kann es jedoch sinnvoll sein, sich für die Korrespondenz mit dem Wahlamt selbst und auf eigene Kosten privater Kurierdienste zu bedienen.
Wenn Sie eine Übersendung der Wahlunterlagen an die deutsche Botschaft wünschen,
- weisen Sie bitte Ihr Wahlamt unbedingt darauf hin, wie die Wahlunterlagen gekennzeichnet sein müssen (siehe Informationen zur Wahlteilnahme) und dass sie in der 6. Kalenderwoche im Auswärtigen Amt eingehen müssen,
- teilen Sie uns bitte umgehend und unter Angabe Ihres vollständigen Namens (wie im Pass) mit, wenn Sie Ihre Wahlunterlagen an die Botschaft Mexiko-Stadt angefordert haben (siehe Hinweise Kurierweg),
- müssen Sie die Wahlunterlagen nach Eingang in der Botschaft persönlich abholen oder der Botschaft vorab einen ausreichend frankierten und adressierten Rückumschlag (Pakmail, siehe Hinweise Kurierweg) zukommen lassen, alternativ können Sie eine Person zur Abholung Ihrer Wahlunterlagen bevollmächtigen. Die Vollmacht ist grundsätzlich formfrei, sollte jedoch neben Ort und Datum Ihren vollen Namen, Ihren Geburtstag und -Ort, Ihre Adresse, sowie den vollständigen Namen der bevollmächtigen Person enthalten. Bitte fügen Sie zudem eine Kopie Ihres Ausweises bei.
- müssen Sie wissen, dass das Auswärtige Amt und die Deutsche Botschaft Mexiko-Stadt keinerlei Haftung für verspätet oder nicht eingegangene Wahlunterlagen übernehmen und eine Nachverfolgung der Briefe nicht möglich ist (siehe Hinweise Kurierweg).
Die Wähler, die Ihre Unterlagen an die Botschaft angefordert und die Botschaft hierüber informiert haben, werden unverzüglich informiert, sobald ihre Unterlagen in der Botschaft eingetroffen sind. Ab diesem Moment können sie die Wahlunterlagen während der Öffnungszeiten an der Botschaft persönlich abholen. Bitte bringen Sie hierzu Ihnen aktuellen deutsche Reisepass oder Personalausweis mit. Alternativ können Sie eine Person zur Abholung Ihrer Wahlunterlagen bevollmächtigen.
Walhbriefe können an der Botschaft bis zum 20.02.2025 um 16 Uhr abgegebenen werden. Voraussetzung hierfür ist die gleichzeitige Abgabe einer ausgefüllten und unterschriebenen Haftungsausschlusserklärung.
Es besteht die Möglichkeit, am Freitag, dem 14.02.2025, zwischen 9 Uhr und 12 Uhr, sowie am Mittwoch, dem 19.02.2025, und am Donnerstag, dem 20.02.2025, jeweils zwischen 9 Uhr und 16 Uhr, die Wahlunterlagen in der Botschaft abzuholen, sichtgeschützt auszufüllen und direkt wieder zum Versand nach Deutschland abzugeben. Hierfür müssen Sie keinen persönlichen Termin buchen, allerdings kann es aufgrund der Sicherheitskontrolle zu Wartezeiten kommen. Bitte bringen Sie Ihren aktuellen deutschen Reisepass oder Personalausweis, sowie die ausgefüllte und unterschriebene Haftungsausschlusserklärung mit.
Alle Wahlbriefe die bis zum 14.02.2025 um 12 Uhr an der Botschaft ausgefüllt vorliegen, werden mit einem diplomatischen Sonderkurier nach Deutschland gesandt.
Die Botschaft wird auch nach dem 14.02.2025 eingehende Wahlbriefe nach Deutschland weiterleiten, sodass diese ggf. noch bis zum Wahlsonntag, 23.02.2025, 18:00 Uhr, in den Wahllokalen ankommen könnten. Bei kurzfristig der Deutschen Post übergebenen Briefsendungen sinkt jedoch die Wahrscheinlichkeit des fristgerechten Zugangs.
Weiterführende Informationen zum Thema Neuwahlen (inkl. Verlinkung der Rechtsgrundlagen) finden sich auf der Internetseite: [Neuwahl]