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Sterbefall

16.07.2019 - Artikel

Verstirbt im Ausland eine Person, die die deutsche Staatsangehörigkeit besaß, kann der Sterbefall von einem deutschen Standesamt nachbeurkundet werden. Eine Pflicht hierzu besteht nicht.

Verstirbt im Ausland eine Person, die die deutsche Staatsangehörigkeit besaß, kann der Sterbefall von einem deutschen Standesamt nachbeurkundet werden. Eine Pflicht hierzu besteht nicht. Grundsätzlich werden ordnungsgemäß ausgestellte Sterbeurkunden aus dem Ausland (mit Apostille und Übersetzung) in Deutschland anerkannt.
Der Eintrag in das deutsche Sterberegister kann jedoch von Vorteil sein. Berechtigte Personen können dann jederzeit vom Standesamt eine deutsche Sterbeurkunde erhalten.
Der Antrag auf Nachbeurkundung eines Auslandssterbefalls kann an der Botschaft Mexiko-Stadt gestellt werden.


Antrag auf Beurkundung eines Auslandssterbefalles im Sterberegister

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