Willkommen auf den Seiten des Auswärtigen Amts
Lebensbescheinigung – jetzt auch digital!
Wenn Sie Anspruch auf eine deutsche Rentenzahlung der gesetzlichen Renten- oder gesetzlichen Unfallversicherung sowie Zusatzversorgung haben, werden Sie einmal im Jahr aufgefordert, einen Lebensnachweis, die sogenannte „Lebensbescheinigung“ zu erbringen. Dies erfolgt regelmäßig zusammen mit der Anpassungsmitteilung Ihrer Rentenhöhe.
Ein Weiterbezug Ihrer Rente ist nur möglich, sofern Sie die beglaubigte Lebensbescheinigung fristgerecht bei Ihrem Rentenversicherungsträger vorlegen.
Neu: Digitales Verfahren
Der jährliche Lebensnachweis kann ab dem Jahr 2024 weltweit auch digital erbracht werden. Bitte nutzen Sie vorrangig dieses digitalen Verfahrens. Nähere Informationen zu beiden Verfahren.
Formblatt Lebensbescheinigung
Digitaler Lebensnachweis (DLN)
Bitte beachten Sie:
Wenn Sie zwecks Bestätigung der Lebensbescheinigung eine Bestätigungsstelle aufsuchen möchten, können Sie die Lebensbescheinigung auch bei unseren Honorarkonsuln sowie ausländischen Behörden an Ihrem Wohnort (z.B. mexikanische Behörden, Notar, Banken, Krankenhäuser, Rotes Kreuz, Pfarrämter oder Rabbinate) beglaubigen lassen und müssen nicht unbedingt eine deutsche Vertretung aufsuchen. Vorrangig ist allerdings das digitale Verfahren (DLN) zu nutzen, welches Sie sicher, kostenfrei und bequem von zuhause anwenden können, unabhängig von Feiertagen und Öffnungszeiten. Sie können über Ihr Smartphone/ Tablett per QR Code den Nachweis erbringen. Das Schreiben „Digitaler Lebensnachweis“ inklusive QR-Code wird Ihnen zusammen mit der Anpassungsmitteilung und der papiergebundenen Lebensbescheinigung zugesandt.
Was kostet eine Lebensbescheinigung?
Die Lebensbescheinigung für die gesetzliche Rentenversicherung durch die Deutsche Botschaft Mexiko-Stadt, durch die deutschen Honorarkonsuln in Mexiko oder das neue digitale Verfahren sind grundsätzlich kostenfrei.
In allen anderen Fällen (z.B. betriebliche Altersvorsorge, private Rentenversicherungen) ist die konsularische Bescheinigung kostenpflichtig.
Näheres zu den Gebühren finden Sie hier.
Die Höhe der Kosten für eine Bestätigung bei einer anderen amtlichen Stelle (z.B. bei einem mexikanischen Notar) kann abweichen. Näheres erfragen Sie bitte direkt bei der entsprechenden amtlichen Stelle.