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Lebensbescheinigung

23.08.2023 - Artikel
Lebensbescheinigung
Adultos mayores en un sendero del bosque / ältere Menschen auf einem Waldweg© colourbox

Damit Sie auch im Ausland Ihre gesetzliche Rente weiter beziehen können, wird Ihnen automatisch einmal im Jahr ein Formblatt, die sog. „Lebensbescheinigung“, von Ihrem zuständigen Rentenversicherungsträger übersandt. Ein Weiterbezug Ihrer Rente ist nur möglich, sofern Sie die beglaubigte Lebensbescheinigung fristgerecht bei Ihrem Rentenversicherungsträger vorlegen.

  • Wann werden die Lebensbescheinigungen versandt?

Lebensbescheinigungen werden i.d.R. bis zum Sommer eines jeden Jahres versandt (abhängig von der jeweiligen Rentenversicherung). Sollten Sie bis August kein Anschreiben mit dem Formular „Lebensbescheinigung“ erhalten haben, so können Ersatz-Vordrucke über die Home Page der Renten Service in verschiedenen Sprachen heruntergeladen werden.

  • Wer kann die Unterschrift auf der Lebensbescheinigung bestätigen?

Die Rentenversicherung akzeptiert eine Bestätigung folgender Stellen:

  • alle mexikanischen Behörden (z.B. Gemeinde-Stadtverwaltung, Polizei, Rentenversicherung)
  • Banken,
  • Krankenhäuser/Rotes Kreuz,
  • Pfarrämter/Rabbinate

Sie können die amtliche Bestätigung (konsularische Bescheinigung) an der Botschaft Mexiko-Stadt oder bei einem Honorarkonsul der Bundesrepublik Deutschland in Mexiko erhalten. Bitte setzen Sie sich zwecks Terminvereinbarung direkt mit dem entsprechenden Honorarkonsul in Verbindung bzw. buchen Sie, sofern Sie einen Termin an der Botschaft Mexiko-Stadt wünschen, einen Termin.

Bitte beachten Sie, dass die Lebensbescheinigung für eine gesetzliche Rentenversicherung auch während der Dienstzeit an der Pforte der Botschaft Mexiko-Stadt abgegeben werden kann. Eine Terminbuchung ist lediglich für eine Lebensbescheinigung für andere Rententräger (Betriebsrente oder nichtdeutsche Rententräger) erforderlich.


Was kostet die Bestätigung der Unterschrift?
Die Bestätigung der Unterschrift durch die Deutsche Botschaft Mexiko-Stadt bzw. die in Mexiko ansässigen Honorarkonsuln der Bundesrepublik Deutschland ist in Bezug auf gesetzliche Renten kostenfrei.

In allen anderen Fällen (z.B. betriebliche Altersvorsorge, private Rentenversicherungen) ist die konsularische Bescheinigung kostenpflichtig.

Näheres zu den Gebühren finden Sie hier.

Die Höhe der Kosten für eine Bestätigung bei einer anderen amtlichen Stelle (z.B. bei einem mexikanischen Notar) kann abweichen. Näheres erfragen Sie bitte direkt bei der entsprechenden amtlichen Stelle.


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