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Gebühren und Bearbeitungszeiten
Gebühren und Bearbeitungszeiten
Zahlungsarten
Gebühren sind in der Botschaft
- in mexikanischen Pesos (MXN) in bar
oder
- mit Kreditkarte (Visa oder Mastercard)
zahlbar. Zahlungen in Euro sind nicht möglich.
Die Umrechnung erfolgt zum jeweils gültigen Umrechnungskurs der Deutschen Botschaft Mexiko-Stadt.
Bitte beachten Sie bei Kreditkartenzahlungen folgende Punkte:
- Kreditkartenzahlungen sind ausschließlich bei Terminen an der Deutschen Botschaft Mexiko-Stadt möglich
- Es ist nicht erlaubt, ein Handy mit in das Gebäude zu bringen. Wenn Sie bei Zahlungen mit Kreditkarte ein „One Time Password“ oder Ähnliches benötigen, haben Sie keine Möglichkeit, darauf zuzugreifen.
- Aus technischen Gründen kann es gelegentlich zu Ausfällen bei Kreditkartenzahlungen kommen.
- Die Abbuchung von der Kreditkarte erfolgt in Euro aus Deutschland und es können Bankgebühren anfallen. Bitte stellen Sie sicher, dass Ihre Bank eine Belastung aus dem Ausland nicht aus Sicherheitsgründen verweigert.
Gebühren und Bearbeitungszeiten in Passangelegenheiten
Ab dem 01.01.2024 gelten folgende Gebührensätze
Passarten |
mit Wohnsitz in Mexiko und nicht in Deutschland gemeldet |
ohne Wohnsitz in Mexiko oder in Deutschland gemeldet |
Europapass mit 32 Seiten ESTA-fähig |
bis 23 Jahre: 68,50 EUR ab 24 Jahre: 101,00 EUR |
bis 23 Jahre: 106 EUR ab 24 Jahre: 171,00 EUR |
Europapass mit 48 Seiten ESTA-fähig |
bis 23 Jahre: 90,50 EUR ab 24 Jahre: 123,00 EUR |
bis 23 Jahre: 128,00 EUR ab 24 Jahre: 193,00 EUR |
Expressverfahren für o.g. Europapässe |
32,00 EUR zusätzlich zu o.g. Passgebühr |
32,00 EUR zusätzlich zu o.g. Passgebühr |
Vorläufiger Reisepass |
70,00 EUR |
96,00 EUR |
Personalausweis nicht ESTA-fähig |
bis 23 Jahre: 52,80 EUR ab 24 Jahre: 67,00 EUR |
bis 23 Jahre: 65,80 EUR ab 24 Jahre: 80,00 EUR |
Reiseausweis als Passersatz (wird i.d.R. nur im Notfall ausgestellt) |
während der Dienstzeit: 52,00 EUR |
außerhalb der Dienstzeit: 60,00 EUR |
Änderung im Personalausweis/Reisepass Wichtig: Die Änderung eines Personalausweises hingegen ist nur bei persönlicher Vorsprache an der Botschaft Mexiko-Stadt möglich |
gebührenfrei |
gebührenfrei |
Bitte beachten Sie bei der Passbeantragung bei einem Honorarkonsul zusätzlich:
Nicht jede/r Honorarkonsul/in bietet alle o.g. Passarten an. Die Bearbeitungszeit verlängert sich um ca. 2-3 Wochen und es fallen noch nachfolgend genannte zusätzliche Gebühren/Auslagen an:
- Gebühr für die Entgegennahme des Passantrags: 84,07 Euro
- Versandpauschale für den Versand der Unterlagen an die Botschaft
WICHTIG:
Die Honorarkonsuln akzeptieren nur Barzahlungen in mexikanischen Pesos (MXN). Die Umrechnung erfolgt zum jeweils gültigen Umrechnungskurs der Deutschen Botschaft Mexiko-Stadt.
Gebühren und Bearbeitungszeiten in Staatsangehörigkeitsangelegenheiten
Staatsangehörigkeitsausweis/ Feststellung der deutschen Staatsangehörigkeit |
keine Gebühr der Auslandsvertretung für die Annahme des Antrags, aber eine spätere Gebühr des Bundesverwaltungsamts |
Einbürgerung |
keine Gebühr der Auslandsvertretung für die Annahme des Antrags, aber ggf. eine spätere Gebühr des Bundesverwaltungsamts |
Kopiebeglaubigung in Staatsangehörigkeitsangelegenheiten |
Gebührenfrei |
Bitte beachten Sie, dass es momentan aufgrund der Vielzahl von Anträgen im Staatsangehörigkeitsbereich zu sehr langen Wartezeiten kommt. Dies betrifft sowohl die Prüfung der Fragebögen (ca. 2-3 Monate) als auch die Wartezeiten für einen Termin zur Einreichung des Antrags (ca. 6-8 Wochen).
Es ist möglich, Anträge auch direkt beim Bundesverwaltungsamt in Köln einzureichen. Weitere Informationen (auch auf Englisch finden Sie hier
Gebühren für sonstige konsularische Dienstleistungen
Unterschriftsbeglaubigung |
56,43 Euro |
Namenserklärung |
Die Gesamtgebühr setzt sich aus nachfolgend genannten Gebührenpunkten zusammen:
Die Gebühren Nr. 1 + 2 sind bei Antragstellung zu zahlen. |
Geburtsregistrierung/ |
Die Gesamtgebühr setzt sich nachfolgend genannten Gebührenpunkten zusammen:
Die Gebühren Nr. 1 + 2 sind bei Antragstellung zu zahlen. |
Eheregistrierung/ |
Die Gesamtgebühr setzt sich aus nachfolgend Gebührenpunkten zusammen: 1. Gebühr Unterschriftsbeglaubigung: 79,57 Euro (ohne Bestimmung eines Namens: 56,43 Euro) 2. Kopiebeglaubigung: 24,61 Euro spätere Gebühr des Standesamts Die Gebühren Nr. 1 + 2 sind Antragstellung zu zahlen. |
Kopiebeglaubigung |
24,61 Euro pro Schriftstück (Urkunde plus Übersetzung = 1 Schriftstück) |
Sonstige Bescheinigungen | Sofern eine Bescheinigung individuell gefertigt werden muss: 70,33 Euro, sonst 34,07 Euro |
Beurkundung |
Die Gebühr unterscheidet sich je nach Art und Wert des zu beurkundenden Rechtsgeschäfts.
|
Lebensbescheinigung für gesetzliche Renten/ |
Gebührenfrei |
Lebensbescheinigung für private Renten / Pensionen |
34,07 Euro |
Bescheinigung für das Finanzamt |
34,07 Euro |
Führungszeugnis |
Die Gesamtgebühr setzt sich aus nachfolgend genannten Gebührenpunkten zusammen:
Die Gebühr Nr. 1 ist bei Vorsprache zu zahlen. |
Ausfuhrbestätigung zur |
34,07 Euro pro Rechnung |
Urnenbescheinigung/ |
64,07 Euro |
Die o.g. sonstigen konsularischen Dienstleistungen werden i.d.R. direkt bei Ihrem Termin erbracht