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Beantragung eines Personalausweises
Hier finden Sie alle Informationen zur Beantragung eines Personalausweises. In Ihrem eigenen Interesse sollten Sie diese Informationen vor Ihrem Termin aufmerksam lesen, um so eine ggf. erforderliche erneute Vorsprache zu vermeiden.
Welche Besonderheiten sind bei der Beantragung eines Personalausweises zu beachten?
Eintragung der ausländischen Wohnanschrift (nur möglich, wenn Sie nicht mehr in Deutschland gemeldet sind)
Wenn Sie keine Wohnung in Deutschland haben, können Sie bei der Angabe Ihrer Anschrift zwischen folgenden Optionen wählen:
- Eintragung einer ausländischen Anschrift (nur möglich bei Vorlage eines aktuellen Wohnsitznachweises in Form einer Strom-/Wasserrechnung, Mietvertrag o.Ä.)
oder
- keine Wohnung in Deutschland (hierduch kann jedoch die Nutzung der eID-Funktion des Personalausweises, die eine ladungsfähige Anschrift voraussetzt, eingeschränkt sein)
Online-Funktion des Personalausweises („eID-Funktion“)
Der Personalausweis von Personen, die das 16. Lebensjahr erreicht haben, ist automatisch mit einer Online-Funktion („eID-Funktion“) ausgestattet.
Näheres zum Thema „eID-Funktion“ finden Sie hier.
Die Zugangsdaten (PIN, PUK und Sperrkennwort), um diese Onlinefunktion nutzen zu können, erhalten Sie bei Abholung des Personalausweises. Zur tatsächlichen Nutzung der eID-Funktion muss die Transport-PIN durch eine eigene PIN ersetzt werden. Dies ist mit der AusweisApp des Bundes sowie einem entsprechenden Kartenlesegerät oder einem geeigneten Smartphone mit NFC-Technologie möglich. Alternativ kann die PIN bei persönlicher Vorsprache in einer Personalausweisbehörde geändert werden.
Abholung des Personalausweises
Die Abholung des Personalausweises ist aus Sicherheitsgründen nur persönlich an der Botschaft Mexiko-Stadt oder bei unseren Honorarkonsuln möglich. Nach Eintreffen des Personalausweises und des PIN-Briefs werden Sie per E-Mail über die Abholzeiten benachrichtigt.
Änderungen an der eID-Funktion
Änderungen der eID-Funktion (z.B. PIN-Änderung, Wohnsitzänderung) sind nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich. Bitte buchen Sie hierzu einen entsprechenden Termin.
Sperrung des Personalausweises
Sie können die eID-Funktion Ihres Personalausweises im Falle eines Verlusts/Diebstahl unter der
- allg. Sperrnummer +49 116 116 [Skype] (funktioniert nicht in allen Ländern) oder
- der Sperrnummer +49 30 40 50 40 50 [Skype] sperren lassen.
Antragsberechtigung für einen Personalausweis
Personalausweisbewerber und -bewerberinnen stellen bereits mit vollendetem 16. Lebensjahr selbst, eine Zustimmung des gesetzlichen Vertreters ist in diesen Fällen nicht erforderlich. Außerdem können Personalausweisanträge auch für Personen unter 16 Jahre gestellt werden. In diesen Fällen ist die Zustimmung des gesetzlichen Vertreters zwingend erforderlich.