Willkommen auf den Seiten des Auswärtigen Amts

Leihmutterschaft

30.01.2026 - Artikel

Von der Teilnahme an Leihmutterschaftsprogrammen in Mexiko wird ausdrücklich abgeraten.

Nach deutschem Recht ist Mutter eines Kindes stets die Frau, die das Kind geboren hat. Damit ist eine deutsche „Wunschmutter“ nach deutschem Recht nicht mit dem von einer Leihmutter geborenen Kind verwandt und vermittelt ihm folglich nicht die deutsche Staatsangehörigkeit.
Auch ein deutscher „Wunschvater“ kann aus einem Vertrag über Leihmutterschaft oder Abstammungsgutachten nach deutschem Recht nicht wirksam seine Vaterschaft begründen. Seine rechtliche Vaterschaft kann nur unter bestimmten, oft komplexen Voraussetzungen hergestellt werden.

In Mexiko ist Leihmutterschaft auf Bundesebene nicht geregelt. Je nach Bundesstaat ist sie entweder verboten, nur eingeschränkt erlaubt oder nicht gesetzlich geregelt. Leihmutterschaft findet daher weitgehend in einer rechtlichen Grauzone statt. Infolgedessen kommt es regelmäßig zu Konflikten zwischen der deutschen und mexikanischen Rechtsordnung, die erhebliche rechtliche Risiken bergen.

Auch wenn Agenturen und Kliniken Mexiko als sicheren, legalen Ort für kommerzielle Leihmutterschaft bewerben, gibt es keinen rechtlichen Rahmen zum Schutz von Eltern, die hier eine Leihmutterschaft in Anspruch nehmen. Leihmutterschaftsvereinbarungen zwischen ausländischen Wunscheltern und mexikanischen Leihmüttern werden von mexikanischen Gerichten nicht einheitlich behandelt. Deutsche Staatsbürger sehen sich häufig mit administrativen und rechtlichen Schwierigkeiten konfrontiert, sowohl bei der Erlangung des Urteils, das die Gültigkeit des Vertrags bestätigt, als auch bei der Eintragung der Geburt des Kindes im örtlichen Standesamt und schließlich bei der Ausstellung eines Reisepasses durch das Außenministerium, ohne den das Kind Mexiko gemäß dortiger Auskunft nicht verlassen darf.

In Mexiko werden immer wieder Fälle von Ausbeutung und Verletzung der Grundrechte der Leihmütter, Ermittlungen im Zusammenhang mit der Registrierung durch Leihmutterschaft geborener Kinder sowie von Kinderhandel bekannt. Menschenhandel ist in Mexiko ein Verbrechen, das mit bis zu 40 Jahren Haft bestraft werden kann. Die Mitwirkung an der Ausbeutung einer (auch ausländischen) Leihmutter soll auch in Deutschland unter Strafe gestellt werden.

Der Ausreise vorgeschaltete Verfahren, deren Ziel es ist, erforderliche rechtliche Eindeutigkeit herzustellen und Kinderhandel und den Missbrauch von Leihmüttern zu verhindern, können sich über mehrere Monate und manchmal sogar über ein Jahr hinziehen. Neben oft mehrmonatiger Verfahrensdauer mit ungewissem Ausgang kann im Einzelfall eine Ausreise der Kinder unmöglich und ihre Unterbringung im Waisenhaus die Folge sein.

Die Botschaft rät daher dringend von der Teilnahme an Leihmutterschaftsprogrammen in Mexiko ab.

nach oben