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Informationen für minderjährige Personen, die bereits eine Passerneuerung in Mexiko durchgeführt haben

Minderjährig, © Deutsche Botschaft / colourbox
In Ihrem eigenen Interesse sollten Sie diese Informationen vor Ihrem Termin aufmerksam lesen, um so eine ggf. erforderliche erneute Vorsprache zu vermeiden.
Wie sind die Unterlagen vorzulegen?
Alle Unterlagen sind im Original vorzulegen. Deutsche Urkunden/Abmeldebescheinigungen werden auch in Kopie akzeptiert. Ferner ist die persönliche Vorsprache des antragstellenden Kindes und dessen sorgeberechtigte Personen (i.d.R. die Eltern) erforderlich.
Sofern eine sorgeberechtigte Person nicht vorsprechen kann, kann deren persönliche Vorsprache durch die Vorlage einer öffentlich beglaubigten Einwilligungserklärung (Beglaubigung durch mexikanischen Notar, deutsches Bürgeramt oder deutsche Botschaft/Generalkonsulat/Honorarkonsul) ersetzt werden.
Welche Unterlagen sind vorzulegen?
CHECK |
UNTERLAGEN |
Ein komplett ausgefülltes Antragsformular |
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zwei Passfotos (3,5 x 4,5 cm) |
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Wohnsitznachweis
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Nachweis der Namensführung nach deutschem Recht Nur erforderlich, wenn,
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Bisheriger deutscher Reisepass/Kinderausweis |
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mexikanischer Aufenthaltstitel bzw. Reisepass oder IFE |
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Nachweis einer weiteren Staatsangehörigkeit (nur erforderlich, sofern seit der letzten Passbeantragung eine Änderung eingetreten ist) |
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Nachweis des Sorgerechts (Nur erforderlich, sofern seit der letzten Passbeantragung eine Änderung eingetreten ist) Mögliche Nachweise
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Pass/Pässe der sorgeberechtigte/n Person/en |
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spezieller Rücksendeumschlag
(nur bei Beantragung des Passes direkt an der Botschaft Mexiko-Stadt) |
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Wie und wo kann ich einen Termin erhalten?
Sofern Sie einen Termin an der Deutschen Botschaft Mexiko-Stadt erhalten möchten, bitten wir Sie,einen entsprechenden Termin zu buchen. Bitte achten Sie darauf, dass für jede antragstellende Person ein eigener Termin zu buchen ist.
Sie können Ihren Passantrag auch bei den deutschen Honorarkonsuln stellen. Setzen Sie sich hierzu einfach direkt mit dem in Verbindung.
Bitte beachten Sie, dass Anträge auf biometrische Reisepässe (ESTA-fähige Reisepässe) nur bei nachfolgend genannten Honorarkonsuln gestellt werden können:
Cancún
Chihuahua
Guadalajara
León
Mérida
Monterrey
Puebla
Veracruz