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Apostillebehörden in Deutschland
In der Bundesrepublik Deutschland erteilen folgende Stellen die sogenannte Haager Apostille:
1. für Urkunden des Bundes:
- Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten
Referat Apostillen und Forderungsmanagement
Team Apostillen und Endbeglaubigungen
Kirchhofstraße 1-2
14776 Brandenburg an der Havel - Ausnahme: Für Urkunden des Bundespatentgerichts und des Deutschen Patentamts wird die Apostille vom Präsidenten des Deutschen Patentamts erteilt.
2. für Urkunden der Länder:
- der Justizverwaltungsbehörden, der ordentlichen Gerichte (Zivil- und Strafgerichte) und der Notare:
die Ministerien der Bundesländer (Senatoren) für Justiz,
die Land- (Amts-) gerichtspräsidenten - der anderen als der ordentlichen Gerichte:
Ministerien der Bundesländer (Senatoren) für Inneres,
Regierungspräsidenten (Präsident des Verwaltungsbezirks/Bezirksregierung),
die Ministerien der Bundesländer(Senatoren) für Justiz,
die Land- (Amts-) gerichtspräsidenten - aller Verwaltungsbehörden (ausser Justizverwaltungsbehörden)
(hierzu gehören z.B. Schul- und Universitätszeugnisse, Geburts-/Heirats-/ Sterbeurkunden):
Ministerien der Bundesländer (Senatoren) für Inneres,
Regierungspräsidenten (Präsident des Verwaltungsbezirks/Bezirksregierung),
Landesverwaltungsamt
Die Botschaft holt keine Apostillen ein. Dies ist auf dem Postweg möglich.