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Apostillebehörden in Deutschland

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In der Bundesrepublik Deutschland erteilen folgende Stellen die sogenannte Haager Apostille:

1. für Urkunden des Bundes:

  • Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten
    Referat Apostillen und Forderungsmanagement
    Team Apostillen und Endbeglaubigungen
    Kirchhofstraße 1-2
    14776 Brandenburg an der Havel
  • Ausnahme: Für Urkunden des Bundespatentgerichts und des Deutschen Patentamts wird die Apostille vom Präsidenten des Deutschen Patentamts erteilt.

2. für Urkunden der Länder:

  • der Justizverwaltungsbehörden, der ordentlichen Gerichte (Zivil- und Strafgerichte) und der Notare:
    die Ministerien der Bundesländer (Senatoren) für Justiz,
    die Land- (Amts-) gerichtspräsidenten
  • der anderen als der ordentlichen Gerichte:
    Ministerien der Bundesländer (Senatoren) für Inneres,
    Regierungspräsidenten (Präsident des Verwaltungsbezirks/Bezirksregierung),
    die Ministerien der Bundesländer(Senatoren) für Justiz,
    die Land- (Amts-) gerichtspräsidenten
  • aller Verwaltungsbehörden (ausser Justizverwaltungsbehörden)
    (hierzu gehören z.B. Schul- und Universitätszeugnisse, Geburts-/Heirats-/ Sterbeurkunden):
    Ministerien der Bundesländer (Senatoren) für Inneres,
    Regierungspräsidenten (Präsident des Verwaltungsbezirks/Bezirksregierung),
    Landesverwaltungsamt

Die Botschaft holt keine Apostillen ein. Dies ist auf dem Postweg möglich.

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