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Deutsches Führungszeugnis

05.03.2024 - Artikel

Wer kann ein deutsches Führungszeugnis beantragen?

Jeder Person, die das 14. Lebensjahr vollendet hat, wird auf Antrag ein Führungszeugnis für eigene Zwecke (Privatführungszeugnis) oder ein Führungszeugnis zur Vorlage bei einer deutschen Behörde (Behördenführungszeugnis) erteilt.

Wie kann ich ein deutsches Führungszeugnis beantragen?

Personen, die im Ausland wohnen, können ihren Antrag in einfacher Schriftform direkt beim

Bundesamt für Justiz
Referat IV 2
53094 Bonn

stellen. Der Antrag bedarf keiner besonderen Form, empfohlen wird jedoch die Nutzung des offiziellen Formulars, das Sie hier abrufen können.

Der Antrag muss die vollständigen Personendaten des Betroffenen enthalten und persönlich unterschrieben sein.

Die Personendaten und die Unterschrift müssen amtlich beglaubigt sein. Hierzu ist die Vorlage Ihres gültigen Ausweisdokuments (Reisepass/Personalausweis/mexikanischer Wählerausweis) zwingend erforderlich.

Bitte beachten Sie, dass der Antrag von Ihnen selbst an das Bundesamt für Justiz weitergeleitet werden muss. Der diplomatische Kurierweg kann hierzu nicht genutzt werden.

Wie kann erhalte ich die notwendige amtliche Beglaubigung?

Sie können die amtliche Beglaubigung an der Botschaft Mexiko-Stadt oder bei einem Honorarkonsul der Bundesrepublik Deutschland in Mexiko erhalten. Bitte setzen Sie sich zwecks Terminvereinbarung direkt mit dem entsprechenden Honorarkonsul in Verbindung bzw. buchen Sie, sofern Sie einen Termin an der Botschaft Mexiko-Stadt wünschen, einen Termin.

Alternativ können Sie sich auch an eine ausländische Behörde oder eine/n Notar/in wenden.

Welche Kosten kommen auf mich zu?

Die amtliche Beglaubigung, die Sie bei einem Honorarkonsul der Bundesrepublik Deutschland in Mexiko oder der Botschaft Mexiko-Stadt erhalten können, ist kostenpflichtig.

Näheres zu den Gebühren finden Sie hier.

Das Bundesamt für Justiz erhebt zusätzlich noch eine Gebühr in Höhe von 13,- EUR für die Ausstellung des Führungszeugnisses. Die Zahlung kann durch Überweisung auf das nachstehende Konto des Bundesamtes für Justiz erfolgen:

Deutsche Bundesbank
Filiale Köln
BLZ 370 000 00
Konto-Nr. 38001005
IBAN: DE49 3700 0000 0038 001005
BIC/SWIFT-Nr. MARKDEF1370
Verwendungszweck: Vor- und Nachnamen der antragstellenden Person

Die Kopie des Überweisungsbelegs sollte mit dem Antrag auf Erteilung des Führungszeugnisses an das Bundesamt für Justiz übermittelt werden, damit bei der Bearbeitung keine unnötigen Verzögerungen entstehen.

Wohin kann das Führungszeugnis geschickt werden?

Ein Privatführungszeugnis wird Ihnen persönlich, auch an eine ausländische Anschrift, übersandt.

Ein Führungszeugnis zur Vorlage bei einer deutschen Behörde übersendet das Bundesamt für Justiz direkt an die betreffende Behörde. Sie können beantragen, dass das Führungszeugnis für den Fall, dass es Eintragungen enthält, zunächst an die Botschaft Mexiko-Stadt übersandt wird, um es dort einzusehen. Nach der Einsichtnahme wird das Führungszeugnis an die deutsche Behörde weitergeleitet oder – falls Sie dem wiedersprechen – durch die amtliche Vertretung vernichtet.

In welcher Sprache wird das deutsche Führungszeugnis erteilt?

Die Bezeichnungen der Daten zur Person sind in deutscher, englischer und französischer Sprache auf dem Führungszeugnis abgedruckt. Enthält das Führungszeugnis keine Eintragung, wird auch diese Information in den drei Sprachen aufgeführt. Außerdem wird ein etwaiger Beitrag des Herkunftsstaates für ein Europäisches Führungszeugnis in der übermittelten Sprache aufgenommen.

Darüber hinaus ist auf dem Führungszeugnis ein Abdruck weiterer fremdsprachlicher Informationen nicht möglich. Es ist Ihnen jedoch freigestellt, auf eigene Kosten eine amtliche Übersetzung in jeglicher Sprache anfertigen zu lassen.

Wie lange dauert es, bis ich das Führungszeugnis erhalte?

Die Botschaft Mexiko-Stadt und die Honorarkonsuln der Bundesrepublik Deutschland in Mexiko haben auf die Bearbeitungsdauer keinen Einfluss.

Apostille

Behörden verschiedener ausländischer Staaten (u. a. die Vereinigten Mexikanischen Staaten) verlangen zur Anerkennung des Führungszeugnisses die Erteilung einer Apostille durch das Bundesverwaltungsamt in Köln.

Bevor das Bundesverwaltungsamt in Köln eine Apostille erteilen kann, muss das Bundesamt für Justiz die Echtheit des Führungszeugnisses durch Unterschrift und Dienstsiegel bestätigen.

Näheres hierzu finden Sie in deutscher Sprache direkt auf der Website des Bundesamts für Justiz.

Mexikanisches Führungszeugnis

Deutsche Behörden verlangen in vielen, so z.B. in staatsangehörigkeitsrechtlichen Angelegenheiten oder bei vorheriger Berufstätigkeit in Mexiko ein mexikanisches Führungszeugnis.

Nähere Informationen zum Bundesführungszeugnis („Constancia de Antecedentes Penales Federales“) finden Sie hier.

Bitte beachten Sie, dass sich dass Verfahren für mexikanische Fūhrungszeugnise am 01.08.2022 geändert hat. Seither ist für die Beantragung eines mexikanischen Führungszeugnisses keine konsularische Bescheinigung seitens der Botschaft mehr erforderlich.

Sofern Sie eine Apostille benötigen, ist ein Farbausdruck des Führungszeugnisses erforderlich.

Sollte eine deutsche Behörde ein Führungszeugnis eines einzelnen mexikanischen Bundesstaates von Ihnen fordern, wenden Sie sich bitte an die zuständige Behörde des jeweiligen mexikanischen Bundesstaates


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