Willkommen auf den Seiten des Auswärtigen Amts
Feststellung der deutschen Staatsangehörigkeit – Staatsangehörigkeitsausweis
Der automatische Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit kann mithilfe des sog. Staatsangehörigkeitsausweises nachgewiesen werden.
Der automatische Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit kann mithilfe des sog. Staatsangehörigkeitsausweises nachgewiesen werden.
Sofern Sie den Antrag auf Feststellung der deutschen Staatsangehörigkeit an der Deutschen Botschaft Mexiko-Stadt oder (sofern möglich) bei einem Deutschen Honorarkonsul abgeben möchten, beachten Sie bitte:
- Sie können auch eine Person mit der Abgabe der Unterlagen bevollmächtigen.
- Die Antragsformulare sind zwingend in deutscher Sprache auszufüllen; die spanische Übersetzung dient lediglich als Hilfestellung.
- Alle Antragsformulare sind in zweifacher Ausfertigung vorzulegen.
- Nichtdeutsche Urkunden sind mit Apostille und offizieller deutscher Übersetzung vorzulegen.
- Alle Unterlagen (auch Übersetzungen) sind im Original vorzulegen.
Die Originalunterlagen erhalten Sie noch am Tag des Termins zurück. Ein Set (Antragsformulare + Kopien) wird zur weiteren Bearbeitung des Antrags an das Bundesverwaltungsamt geschickt; das andere Set (Antragsformulare + Kopien) verbleibt bis zum Abschluss des Verfahrens bei der Deutschen Botschaft Mexiko-Stadt.
Eine Terminbuchung ist erst nach der erforderlichen Vorprüfung möglich.
Dokumente | Deutsch | |
Merkblatt, Antrag auf Feststellung der deutschen Staatsangehörigkeit für Personen ab 16 Jahre (Antrag F), Information über deutsche Vorfahren (Anlage V), Vollmacht und Informationen zum Datenschutz | ||
Merkblatt, Antrag auf Feststellung der deutschen Staatsangehörigkeit für Personen unter 16 Jahre (Antrag FK), Information über deutsche Vorfahren (Anlage V), Vollmacht und Informationen zum Datenschutz |