Artikel
Einbürgerung ehemaliger Deutsche, denen zwischen dem 30.01.1933 und dem 08.05.1945 die deutsche Staatsangehörigkeit aus politischen, rassischen oder religiösen Gründen entzogen wurde (Art. 116 II GG)
Frühere Deutsche können sich wieder auf ihre frühere Staatsangehörigkeit berufen, wenn ihnen während der Zeit des NS-Regimes die deutsche Staatsangehörigkeit aus politischen, rassischen oder religiösen…