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Konsulatsmatrikel
Nur relevant für Vorfahren, die vor 1904 ins Ausland ausgewandert sind
Ist ihr in Deutschland geborener Vorfahre vor 1904 ausgewandert, so hat dieser automatisch nach Ablauf von 10 Jahren Aufenthalt im Ausland die deutsche Staatsangehörigkeit verloren, wenn er/sie sich nicht bei einem deutschen Konsulat in die Konsulatsmatrikel (=Register der im jeweiligen Amtsbezirk wohnhaften Deutschen) hat eintragen lassen. Bei einer Auswanderung ab dem 01.01.1904 ist dementsprechend keine Vorlage einer Konsulatsmatrikel mehr erforderlich.
Die Register der Konsulatsmatrikel stehen im Recherchetool invenio online zur Verfügung. Dort können Sie selbstständig recherchieren, ob es einen Eintrag Ihres Angehörigen gibt. Es bedarf dazu keiner Anmeldung im System oder eines vorherigen Kontakts mit dem Auswärtigen Amt oder einer Auslandsvertretung.
Im Übrigen kann Ihnen die Botschaft bei der Beschaffung von Dokumenten zum Nachweis der Staatsangehörigkeit Ihrer Vorfahren nicht behilflich sein. Wenden Sie sich ggf. an einen spezialisierten Anwalt oder Ahnenforscher.
Leider sind nicht mehr alle Konsulatsmatrikel aus Mexiko erhalten. Die untenstehende Liste stellt eine abschließende Aufzählung der vorhandenen Register dar. Für andere Amtsbezirke (Bundesstaaten) und Zeiträume können keine Register zur Verfügung gestellt werden. Im Folgenden finden Sie eine Auflistung der erhaltenen Matrikel und Passregister: