Willkommen auf den Seiten des Auswärtigen Amts

Informationen zur Einreise nach Deutschland und Quarantänebestimmungen

21.08.2020 - Artikel

Hier finden Sie Informationen zur Einreisen nach Deutschland und Quarantänebestimmungen.

Quarantäneregelung und Covid-19-Tests bei Einreise nach Deutschland

Für Einreisen aus Mexiko gilt grundsätzlich, dass sie sich unmittelbar nach Einreise 14 Tage in häusliche Quarantäne begeben müssen. Außerdem muss nach der Ankunft innerhalb von 14 Tagen ein verpflichtender Covid-19-Test vorgenommen werden.

Info

Die Quarantänepflicht kann –je nach Regelungen des Ziel-Bundeslands- entfallen, wenn durch einen höchstens 48 Stunden vor Einreise oder nach der Einreise durchgeführten Test nachgewiesen wird, dass keine Covid-19-Infektion vorliegt.

In Deutschland werden Quarantänevorschriften durch die einzelnen Bundesländer erlassen. Nach Abstimmung der Länder und der Bundesregierung hat das BMI eine Musterverordnung erstellt, deren Regelung die Bundesländer im Wesentlichen übernommen haben.

Bei Einreise nach Deutschland mit Voraufenthalt in einem Risikogebiet innerhalb der letzten 14 Tage

  • müssen Sie sich nach der Einreise in Deutschland unmittelbar an ihren Zielort begeben,
  • sich dort häuslich absondern bis ein negatives Testergebnis vorliegt (Einzelheiten hierzu unter: Ausnahme: negatives Testergebnis nachweisbar und das negative Testergebnis den zuständigen Behörden, i.d.R. Gesundheitsamt, auf Anforderung nachweisen und
  • sich per E-Mail oder Telefon bei der für Sie zuständigen Behörde, i.d.R. Gesundheitsamt am Wohnort/Unterkunft melden. Wenn Reisende im Flugzeug, Schiff, Bus oder Zug eine Aussteigekarte ausgefüllt und abgegeben haben, müssen sie sich nicht erneut nach der Einreise melden.

Weitere Informationen zu den neu eingeführten Pflichttests finden Reisende hier


Als Voraufenthalt in einem Risikogebiet gilt ein Aufenthalt zu einem beliebigen Zeitpunkt innerhalb der letzten 14 Tagen vor Einreise.

Maßgeblich ist, ob das Gebiet zum Zeitpunkt der Einreise als Risikogebiet ausgewiesen war (d.h. nicht zwangsläufig zum Zeitpunkt des Aufenthalts).

Ausnahme: Durchreise (Transit)

Die Pflicht zur häuslichen Absonderung besteht nicht bei Transitaufenthalten. Sie sind in diesem Falle allerdings verpflichtet, Deutschland unmittelbar zu verlassen.

Ausnahme: negatives Testergebnis nachweisbar

Wenn Sie nachweisen können, sich nicht mit Covid-19 infiziert zu haben, ist in den meisten Bundesländern keine Quarantäne erforderlich. In bestimmten Bundesländern ist dafür jedoch eine Wiederholungstestung nach einigen Tagen notwendig.

Der Nachweis muss durch ein ärztliches Zeugnis erbracht werden. Der molekularbiologische Test auf Vorliegen einer Infektion darf höchstens 48 Stunden vor Einreise erfolgt sein (d.h. das Ergebnis darf bei Einreise maximal 48 Stunden alt sein). Der Test muss in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem Staat mit vergleichbarem Qualitätsstandard vorgenommen worden sein.

Alternativ kann der Test nach Einreise

  • am Ort des Grenzübertritts oder
  • am Ort der Unterbringung erfolgen.

Der Test ist für Reisende innerhalb von 72 Stunden nach der Einreise kostenlos und kann zum Beispiel an Flughäfen erfolgen.

Das Testergebnis muss - unabhängig davon, ob die Testung vor oder nach Einreise erfolgte - für mindestens 14 Tage nach Einreise aufbewahrt werde. Es muss dem Gesundheitsamt auf Verlangen vorgelegt werden.





nach oben