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Gebühren und Bearbeitungszeiten

13.12.2023 - Artikel

Gebühren und Bearbeitungszeiten

Zahlungsarten

Gebühren sind in der Botschaft

  • in mexikanischen Pesos (MXN) in bar

oder

  • mit Kreditkarte (Visa oder Mastercard)

zahlbar. Zahlungen in Euro sind nicht möglich.

Die Umrechnung erfolgt zum jeweils gültigen Umrechnungskurs der Deutschen Botschaft Mexiko-Stadt.

Bitte beachten Sie bei Kreditkartenzahlungen folgende Punkte:

  • Kreditkartenzahlungen sind ausschließlich bei Terminen an der Deutschen Botschaft Mexiko-Stadt möglich
  • Es ist nicht erlaubt, ein Handy mit in das Gebäude zu bringen. Wenn Sie bei Zahlungen mit Kreditkarte ein „One Time Password“ oder Ähnliches benötigen, haben Sie keine Möglichkeit, darauf zuzugreifen.
  • Aus technischen Gründen kann es gelegentlich zu Ausfällen bei Kreditkartenzahlungen kommen.
  • Die Abbuchung von der Kreditkarte erfolgt in Euro aus Deutschland und es können Bankgebühren anfallen. Bitte stellen Sie sicher, dass Ihre Bank eine Belastung aus dem Ausland nicht aus Sicherheitsgründen verweigert.

Gebühren und Bearbeitungszeiten in Passangelegenheiten


Ab dem 01.01.2024 gelten folgende Gebührensätze
Passarten

mit Wohnsitz in Mexiko und nicht in

Deutschland gemeldet

ohne Wohnsitz in Mexiko

oder in Deutschland gemeldet

Europapass mit 32 Seiten

ESTA-fähig
Gültigkeit: 6 bzw. 10 Jahre
Bearbeitungszeit: ca. 6-8 Wochen

bis 23 Jahre: 68,50 EUR

ab 24 Jahre: 101,00 EUR

bis 23 Jahre: 106 EUR

ab 24 Jahre: 171,00 EUR

Europapass mit 48 Seiten

ESTA-fähig
Gültigkeit: 6 bzw. 10 Jahre
Bearbeitungszeit: ca. 6-8 Wochen

bis 23 Jahre: 90,50 EUR

ab 24 Jahre: 123,00 EUR

bis 23 Jahre: 128,00 EUR

ab 24 Jahre: 193,00 EUR

Expressverfahren für o.g. Europapässe

verkürzt die Produktionszeit auf ca. 3-4 Wochen
32,00 EUR zusätzlich zu o.g. Passgebühr
32,00 EUR zusätzlich zu o.g. Passgebühr

Vorläufiger Reisepass
nicht ESTA-fähig
Gültigkeit: 1 Jahr

70,00 EUR

96,00 EUR

Personalausweis

nicht ESTA-fähig
Gültigkeit: 6 bzw. 10 Jahre
Bearbeitungszeit:
ca. 6-8 Wochen

bis 23 Jahre: 52,80 EUR

ab 24 Jahre: 67,00 EUR

bis 23 Jahre: 65,80 EUR

ab 24 Jahre: 80,00 EUR

Reiseausweis als Passersatz

(wird i.d.R. nur im Notfall ausgestellt)
Ermöglicht nur die einmalige, direkte Einreise nach Europa
Gültigkeit: max. ein Monat

während der Dienstzeit:

52,00 EUR

außerhalb der Dienstzeit:

60,00 EUR

Änderung im Personalausweis/Reisepass

Wichtig: Die Änderung eines Personalausweises hingegen ist nur bei persönlicher Vorsprache an der Botschaft Mexiko-Stadt möglich

gebührenfrei
gebührenfrei


Bitte beachten Sie bei der Passbeantragung bei einem Honorarkonsul zusätzlich:

Nicht jede/r Honorarkonsul/in bietet alle o.g. Passarten an. Die Bearbeitungszeit verlängert sich um ca. 2-3 Wochen und es fallen noch nachfolgend genannte zusätzliche Gebühren/Auslagen an:

  • Gebühr für die Entgegennahme des Passantrags: 79,90 Euro
  • Versandpauschale für den Versand der Unterlagen an die Botschaft

WICHTIG:

Die Honorarkonsuln akzeptieren nur Barzahlungen in mexikanischen Pesos (MXN). Die Umrechnung erfolgt zum jeweils gültigen Umrechnungskurs der Deutschen Botschaft Mexiko-Stadt.

Gebühren und Bearbeitungszeiten in Staatsangehörigkeitsangelegenheiten

Staatsangehörigkeitsausweis/ Feststellung der deutschen Staatsangehörigkeit
keine Gebühr der Auslandsvertretung für die Annahme des Antrags, aber eine spätere Gebühr des Bundesverwaltungsamts
Einbürgerung
keine Gebühr der Auslandsvertretung für die Annahme des Antrags, aber ggf. eine spätere Gebühr des Bundesverwaltungsamts
Bescheinigung zur Beantragung des mexikanischen Führungszeugnisses

34,07 Euro

Kopiebeglaubigung in Staatsangehörigkeitsangelegenheiten
Gebührenfrei

Bitte beachten Sie, dass es momentan aufgrund der Vielzahl von Anträgen im Staatsangehörigkeitsbereich zu sehr langen Wartezeiten kommt. Dies betrifft sowohl die Prüfung der Fragebögen (ca. 5-6 Monate) als auch die Wartezeiten für einen Termin zur Einreichung des Antrags (ca. 3-4 Monate).

Es ist möglich, Anträge auch direkt beim Bundesverwaltungsamt in Köln einzureichen. Weitere Informationen (auch auf Englisch finden Sie hier

Gebühren für sonstige konsularische Dienstleistungen

Unterschriftsbeglaubigung
(bspw. Genehmigungserklärung
für Grundstückskauf)

56,43 Euro
Namenserklärung

Die Gesamtgebühr setzt sich aus nachfolgend genannten

Gebührenpunkten zusammen:

  1. Gebühr für Unterschriftsbeglaubigung: 79,57 Euro / pro
    volljährigem Kind, bei minderjährigen Kindern nur eine Gebühr
  2. Kopiebeglaubigung: 24,61 Euro pro Kind
  3. spätere Gebühr des Standesamts


Die Gebühren Nr. 1 + 2 sind bei Antragstellung zu zahlen.

Geburtsregistrierung/
Antrag auf Beurkundung der
Auslandsgeburt

Die Gesamtgebühr setzt sich nachfolgend genannten Gebührenpunkten

zusammen:

  1. Gebühr für Unterschriftsbeglaubigung: 79,57 Euro (ohne Bestimmung
    eines Namens: 56,43 Euro pro Kind
  2. Kopiebeglaubigung: 24,61 Euro pro Kind
  3. spätere Gebühr des Standesamts

Die Gebühren Nr. 1 + 2 sind bei Antragstellung zu zahlen.

Eheregistrierung/
Antrag auf Beurkundung der
Auslandseheschließung

Die Gesamtgebühr setzt sich aus nachfolgend Gebührenpunkten

zusammen:

1. Gebühr Unterschriftsbeglaubigung: 79,57 Euro (ohne Bestimmung

eines Namens: 56,43 Euro)

2. Kopiebeglaubigung: 24,61 Euro spätere Gebühr des Standesamts

Die Gebühren Nr. 1 + 2 sind Antragstellung zu zahlen.

Kopiebeglaubigung

24,61 Euro pro Schriftstück (Urkunde plus Übersetzung = 1 Schriftstück)

Sonstige Bescheinigungen Sofern eine Bescheinigung individuell gefertigt werden muss:
70,33 Euro, sonst 34,07 Euro

Beurkundung
(bspw. Erbscheinsantrag),

Vaterschaftsanerkennung,

Sorgeerklärung

Die Gebühr unterscheidet sich je nach Art und Wert des zu beurkundenden Rechtsgeschäfts. Bei Vorbereitung der Beurkundung wird der/die Konsularbeamte/in Sie vor dem Termin über die Höhe der Gebühr informieren (Erbschein 276,12 Euro)

Lebensbescheinigung für gesetzliche Renten/
Entschädigungsbehörde/
Pensionen aus einem früheren
Dienst- oder Arbeitsverhältnis
im öffentlichen Dienst

Gebührenfrei
Lebensbescheinigung für private Renten / Pensionen
34,07 Euro
Bescheinigung für das Finanzamt
34,07 Euro
Führungszeugnis

Die Gesamtgebühr setzt sich aus nachfolgend genannten Gebührenpunkten zusammen:

  1. Gebühr für konsularische Bescheinigung: 34,07 Euro
  2. spätere Gebühr des Bundesamts für Justiz

Die Gebühr Nr. 1 ist bei Vorsprache zu zahlen.

Ausfuhrbestätigung zur
Mehrwertsteuerrückerstattung

34,07 Euro pro Rechnung

Urnenbescheinigung/
Leichenpass

64,07 Euro


Die o.g. sonstigen konsularischen Dienstleistungen werden i.d.R. direkt bei Ihrem Termin erbracht


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