Willkommen auf den Seiten des Auswärtigen Amts

Erstbeantragung eines deutschen Reisepasses

Minderjährig

Minderjährig, © Deutsche Botschaft / colourbox

28.03.2022 - Artikel

Erstbeantragung eines deutschen Reisepasses

Hier finden Sie alle Informationen zur ersten Beantragung eines Passes. In Ihrem eigenen Interesse sollten Sie diese Informationen vor Ihrem Termin aufmerksam lesen, um so eine ggf. erforderliche erneute Vorsprache zu vermeiden.

Wie sind die Unterlagen vorzulegen?

Alle Unterlagen sind im Original vorzulegen. Deutsche Urkunden/Abmeldebescheinigungen werden auch in Kopie akzeptiert. Ferner ist die persönliche Vorsprache des antragstellenden Kindes und dessen sorgeberechtigte Personen (i.d.R. die Eltern) erforderlich.

Sofern eine sorgeberechtigte Person nicht vorsprechen kann, kann deren persönliche Vorsprache durch die Vorlage einer öffentlich beglaubigten Einwilligungserklärung (Beglaubigung durch mexikanischen Notar, deutsches Bürgeramt oder deutsche Botschaft/Generalkonsulat/Honorarkonsul) ersetzt werden.

Deutsches Elternteil vor 01.01.2000 im Ausland geboren oder in Deutschland wohnhaft

Informationen für minderjährige Personen, die erstmalig einen deutschen Reisepass beantragen möchten und deren deutsches Elternteil vor dem 01.01.2000 im Ausland geboren wurde

In Ihrem eigenen Interesse sollten Sie diese Informationen vor Ihrem Termin aufmerksam lesen, um so eine ggf. erforderliche erneute Vorsprache zu vermeiden.


CHECK
UNTERLAGEN
Ein komplett ausgefülltes Antragsformular
zwei Passfotos (3,5 x 4,5 cm)

Wohnsitznachweis

  • aktueller mexikanischer Wohnsitznachweis in Form einer Strom-/Wasserrechnung, Mietvertrag o.Ä.
    UND
  • Abmeldebestätigung vom letzten Wohnort außerhalb von Mexiko - ohne Vorlage der Abmeldebestätigung ist eine erhöhte Gebühr („Unzuständigkeitszuschlag“) zu zahlen.
    ODER

  • bei Wohnsitz in Deutschland: aktueller Pass, aus dem der deutsche Wohnort hervorgeht

ausländische und/oder deutsche Geburtsurkunde


Nachweis der Namensführung nach deutschem Recht
Mögliche Nachweise

  • Namensbescheinigung eines deutschen Standesamts
  • Deutsche Geburtsurkunde
  • Deutsche Eheurkunde der Eltern (sofern ein Ehename bestimmt wurde)

Sofern Sie über keinen der o.g. möglichen Nachweise verfügen, ist eine erforderlich.

Sofern Sie auch eine deutsche Geburtsurkunde beantragen möchten, erfolgt die Namenserklärung im Rahmen der sogenannten .



mexikanischer Aufenthaltstitel bzw. Reisepass oder IFE

Nachweis einer weiteren Staatsangehörigkeit (sofern zutreffend)


Nachweis des Sorgerechts

Mögliche Nachweise

  • Bei alleinigem Sorgerecht eines Elternteils („patria potestad“): Sorgerechtsbeschluss
  • Bei gemeinsamem Sorgerecht der Eltern:

    • Eheurkunde

      oder

    • ausländische Geburtsurkunde, aus der das gemeinsame Sorgerecht hervorgeht (in Mexiko: lange Version der Geburtsurkunde

Pass/Pässe der sorgeberechtigte/n Person/en


spezieller Rücksendeumschlag (nur bei Beantragung des Passes direkt an der Botschaft Mexiko-Stadt)

Gebühr


Deutsches Elternteil nach 31.12.1999 im Ausland geboren und im Ausland wohnhaft


Informationen für minderjährige Personen, die erstmalig einen deutschen Reisepass beantragen möchten und deren deutscher Elternteil nach dem 31.12.1999 außerhalb von Deutschland geboren wurde und derzeit außerhalb von Deutschland lebt

In Ihrem eigenen Interesse sollten Sie diese Informationen vor Ihrem Termin aufmerksam lesen, um so eine ggf. erforderliche erneute Vorsprache zu vermeiden.


CHECK
UNTERLAGEN
Ein komplett ausgefülltes Antrasgsformular
zwei Passfotos (3,5 x 4,5 cm)

Wohnsitznachweis

  • aktueller mexikanischer Wohnsitznachweis in Form einer Strom-/Wasserrechnung, Mietvertrag o.Ä.
    UND
  • Abmeldebestätigung vom letzten Wohnort außerhalb von Mexiko - ohne Vorlage der Abmeldebestätigung ist eine erhöhte Gebühr („Unzuständigkeitszuschlag“) zu zahlen.
    ODER

  • bei Wohnsitz in Deutschland: aktueller Pass, aus dem der deutsche Wohnort hervorgeht

ausländische und/oder deutsche Geburtsurkunde


Nachweis der Namensführung nach deutschem Recht
Mögliche Nachweise

  • Deutsche Geburtsurkunde
  • Sofern Sie noch keine deutsche Geburtsurkunde beantragt haben, ist die Abgabe einer sogenannten Geburtsanzeige binnen eines Jahres nach Geburt des Kindes zwingend erforderlich, damit das Kind die deutsche Staatsangehörigkeit behalten kann. Näheres zu diesem Thema finden Sie hier

Bisheriger deutscher Reisepass/Kinderausweis

mexikanischer Aufenthaltstitel bzw. Reisepass oder IFE

Nachweis einer weiteren Staatsangehörigkeit (sofern zutreffend)


Nachweis des Sorgerechts

Mögliche Nachweise

  • Bei alleinigem Sorgerecht eines Elternteils („patria potestad“): Sorgerechtsbeschluss
  • Bei gemeinsamem Sorgerecht der Eltern:

    • Eheurkunde

      oder

    • ausländische Geburtsurkunde, aus der das gemeinsame Sorgerecht hervorgeht (in Mexiko: lange Version der Geburtsurkunde

Pass/Pässe der sorgeberechtigte/n Person/en


(nur bei Beantragung des Passes direkt an der Botschaft Mexiko-Stadt)

spezieller Rücksendeumschlag (nur bei Beantragung des Passes direkt an der Botschaft Mexiko-Stadt)


Gebühr


Deutsch durch Einbürgerung

Informationen für minderjährige Personen, die selbst eingebürgert wurden und nun erstmalig einen deutschen Reisepass beantragen möchten

In Ihrem eigenen Interesse sollten Sie diese Informationen vor Ihrem Termin aufmerksam lesen, um so eine ggf. erforderliche erneute Vorsprache zu vermeiden.


CHECK
UNTERLAGEN
Ein komplett ausgefülltes Antragsformular
zwei Passfotos (3,5 x 4,5 cm)

Wohnsitznachweis

  • aktueller mexikanischer Wohnsitznachweis in Form einer Strom-/Wasserrechnung, Mietvertrag o.Ä.
    UND
  • Abmeldebestätigung vom letzten Wohnort außerhalb von Mexiko - ohne Vorlage der Abmeldebestätigung ist eine erhöhte Gebühr („Unzuständigkeitszuschlag“) zu zahlen.
    ODER

  • bei Wohnsitz in Deutschland: aktueller Pass, aus dem der deutsche Wohnort hervorgeht

ausländische und/oder deutsche Geburtsurkunde


deutsche Einbürgerungsurkunde


mexikanischer Aufenthaltstitel bzw. Reisepass oder IFE

Nachweis einer weiteren Staatsangehörigkeit (sofern zutreffend)


Nachweis des Sorgerechts

Mögliche Nachweise

  • Bei alleinigem Sorgerecht eines Elternteils („patria potestad“): Sorgerechtsbeschluss
  • Bei gemeinsamem Sorgerecht der Eltern:

    • Eheurkunde

      oder

    • ausländische Geburtsurkunde, aus der das gemeinsame Sorgerecht hervorgeht (in Mexiko: lange Version der Geburtsurkunde

Pass/Pässe der sorgeberechtigte/n Person/en


spezieller Rücksendeumschlag (nur bei Beantragung des Passes direkt an der Botschaft Mexiko-Stadt)

Gebühr

Wie und wo kann ich einen Termin erhalten?

Sofern Sie einen Termin an der Deutschen Botschaft Mexiko-Stadt erhalten möchten, bitten wir Sie,einen entsprechenden Termin zu buchen. Bitte achten Sie darauf, dass für jede antragstellende Person ein eigener Termin zu buchen ist.

Sie können Ihren Passantrag auch bei den deutschen Honorarkonsuln stellen. Setzen Sie sich hierzu einfach direkt mit dem in Verbindung.

Bitte beachten Sie, dass Anträge auf biometrische Reisepässe (ESTA-fähige Reisepässe) nur bei nachfolgend genannten Honorarkonsuln gestellt werden können:

Cancún

Chihuahua

Guadalajara

León

Mérida

Monterrey

Puebla

Veracruz


Gebühren und Bearbeitungszeiten



nach oben