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Geburt vor 01.09.1986
Informationen für Personen, die vor dem 01.09.1986 als Kind eines deutschen Elternteils im Ausland geboren wurden und erstmalig einen deutschen Reisepass beantragen möchten
In Ihrem eigenen Interesse sollten Sie diese Informationen vor Ihrem Termin aufmerksam lesen, um so eine ggf. erforderliche erneute Vorsprache zu vermeiden.
Welche Unterlagen sind vorzulegen?
- ein komplett ausgefülltes Antragsformular
- zwei biometrische Passfotos (3,5 x 4,5 cm) neutraler Gesichtsausdruck, Mund geschlossen, weißer Hintergrund
Wohnsitznachweis
- aktueller mexikanischer Wohnsitznachweis in Form einer Strom-/Wasserrechnung, Mietvertrag o.Ä.
UND Abmeldebestätigung vom letzten Wohnort außerhalb von Mexiko - ohne Vorlage der Abmeldebestätigung ist eine erhöhte Gebühr („Unzuständigkeitszuschlag“) zu zahlen.
ODERbei Wohnsitz in Deutschland: aktueller Pass, aus dem der deutsche Wohnort hervorgeht
- ausländische und/oder deutsche Geburtsurkunde
- Nachweis der Namensführung nach deutschem Recht
Mögliche Nachweise
- Namensbescheinigung eines deutschen Standesamts
- Deutsche Geburtsurkunde (von Ihnen oder eine Ihrer Kinder)
- Deutsche Eheurkunde
- Alter Kinderreisepass (ausgestellt in der Zeit von 01.09.1986 bis 31.03.1994)
- Erklärung zur effektiven Staatsangehörigkeit
- Nachweis der deutschen Staatsangehörigkeit
Mögliche Nachweise
- eigener deutscher Staatsangehörigkeitsausweis oder deutsche Einbürgerungsurkunde
deutscher Staatsangehörigkeitsausweis und (sofern zutreffend) Eheurkunde des deutschen Elternteils
deutsche Einbürgerungsurkunde und (sofern zutreffend) Eheurkunde des deutschen Elternteils (nur möglich, wenn die antragstellende Person nach der Einbürgerung des deutschen Elternteils geboren wurde)
deutscher Reisepass und Eheurkunde(n) des deutschen Elternteils
deutscher Reisepass und Eheurkunde(n) des deutschen Großelternteils und Geburtsurkunde des deutschen Elternteils
Hat weder Ihr deutscher Elternteil noch Ihr deutscher Großelternteil einen deutschen Reisepass, so ist vor Antragstellung eine Vorprüfung des Bestehens der deutschen Staatsangehörigkeit durchzuführen.
- mexikanischer Aufenthaltstitel bzw. Reisepass oder IFE
- Nachweis einer weiteren Staatsangehörigkeit (sofern zutreffend)
- spezieller Rücksendeumschlag (nur bei Beantragung des Passes direkt an der Botschaft Mexiko-Stadt)