Willkommen auf den Seiten des Auswärtigen Amts

Deutsches Elternteil nach 31.12.1999 im Ausland geboren und im Ausland wohnhaft

02.08.2024 - Artikel

Informationen für Personen, die erstmalig einen deutschen Reisepass beantragen möchten und deren deutscher Elternteil nach dem 31.12.1999 außerhalb von Deutschland geboren wurde und derzeit außerhalb von Deutschland lebt

In Ihrem eigenen Interesse sollten Sie diese Informationen vor Ihrem Termin aufmerksam lesen, um so eine ggf. erforderliche erneute Vorsprache zu vermeiden.

Welche Unterlagen sind vorzulegen?

  • ein komplett ausgefülltes und unterschriebenes Antrasgsformular
  • zwei biometrische Passfotos (3,5 x 4,5 cm)
    neutraler Gesichtsausdruck, Mund geschlossen, weißer Hintergrund
  • Wohnsitznachweis
    • aktueller mexikanischer Wohnsitznachweis in Form einer Strom-/Wasserrechnung, Mietvertrag o.Ä.

      UND
    • Abmeldebestätigung vom letzten Wohnort außerhalb von Mexiko - ohne Vorlage der Abmeldebestätigung ist eine erhöhte Gebühr („Unzuständigkeitszuschlag“) zu zahlen.

      ODER
    • bei Wohnsitz in Deutschland: aktueller Pass, aus dem der deutsche Wohnort hervorgeht
  • ausländische und/oder deutsche Geburtsurkunde
HINWEIS:
Falls die Eltern des Kindes
  • bei der Geburt nicht miteinander verheiratet waren,
  • das Kind noch keine deutsche Geburtsurkunde hat,

UND

  • das Kind in Mexiko geboren ist, so muss die lange Version der mexikanischen Geburtsurkunde, auf der die bei Registrierung geleisteten Unterschriften beider Elternteile ersichtlich ist, vorgelegt werden, da nur diese als Nachweis einer gültigen Vaterschaftsanerkennung und Sorgeerklärung dient.

    Diese lange Version der mexikanischen Geburtsurkunde erhalten Sie ausschließlich beim Standesamt, bei dem die Geburt registriert wurde.
  • Nachweis der Namensführung nach deutschem Recht
    mögliche Nachweise
    • deutsche Geburtsurkunde
    • Sofern Sie noch keine deutsche Geburtsurkunde beantragt haben, ist die Abgabe einer sogenannten Geburtsanzeige binnen eines Jahres nach Geburt des Kindes zwingend erforderlich, damit das Kind die deutsche Staatsangehörigkeit behalten kann. Näheres zu diesem Thema finden Sie hier
  • bisheriger deutscher Reisepass/Kinderausweis
  • mexikanischer Aufenthaltstitel bzw. Reisepass oder IFE
  • Nachweis einer weiteren Staatsangehörigkeit (sofern zutreffend)
  • Nachweis des Sorgerechts
    mögliche Nachweise
    • bei alleinigem Sorgerecht eines Elternteils („patria potestad“):
    Sorgerechtsbeschluss
    • bei gemeinsamem Sorgerecht der Eltern:
    - Eheurkunde
    oder
    - ausländische Geburtsurkunde, aus der das gemeinsame Sorgerecht hervorgeht (in Mexiko: lange Version der Geburtsurkunde
  • bei Minderjährigen auch Pass/Pässe der sorgeberechtigte/n Person/en
  • spezieller Rücksendeumschlag (nur bei Beantragung des Passes direkt an der Botschaft Mexiko-Stadt)
  • Gebühr
nach oben