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Rentenangelegenheiten

Artikel

Allgemeine Informationen zu Ihrer Rente im Ausland finden Sie hier

Foto eines älteren Ehepaares beim Spaziergang
Älteres Ehepaar beim Spaziergang© colourbox.com

Beratung in Rentenangelegenheiten

Die Deutsche Botschaft und die Honorarkonsuln der Bundesrepublik Deutschland in Mexiko sind nicht dazu befugt, Sie in Rentenangelegenheiten zu beraten.

Allgemeine Informationen zur Rente im Ausland finden Sie (auch auf Spanisch) unter

www.deutsche-rentenversicherung.de

Abgabe der jährlichen Lebensbescheinigung

Nähere Informationen zu diesem Thema finden Sie hier.

Besteuerung von Renten

Seit dem 1. Januar 2005 gelten neue Bestimmungen zur Besteuerung von Renten. Dies betrifft auch Rentenempfänger mit Wohnsitz im Ausland.

Das Finanzamt Neubrandenburg (Rentenempfänger im Ausland - RiA) ist in Deutschland das einzige Finanzamt, das zentral für alle zuständig ist, die im Ausland leben und aus Deutschland nur Renten beziehen. Bei weiteren Einkünften kann ein anderes Finanzamt zuständig sein.

Nähere Informationen hierzu finden Sie unter

www.finanzamt-rente-im-ausland.de

Das zuständige Finanzamt Neubrandenburg fordert sie jährlich auf, eine Bescheinigung, in der sämtliche Einkünfte und die mexikanische Rente angegeben werden müssen, abzugeben.

Wer kann die Bescheinigung ausstellen?

Sie können die amtliche Bestätigung (konsularische Bescheinigung) an der Botschaft Mexiko-Stadt oder bei einem Honorarkonsul der Bundesrepublik Deutschland in Mexiko erhalten. Bitte setzen Sie sich zwecks Terminvereinbarung direkt mit dem entsprechenden Honorarkonsul in Verbindung bzw. buchen Sie, sofern Sie einen Termin an der Botschaft Mexiko-Stadt wünschen, einen Termin.

Welche Unterlagen muss ich zum Termin mitbringen?

Was kostet die Bescheinigung?

Die amtliche Bestätigung (konsularische Bescheinigung) durch die Deutsche Botschaft Mexiko-Stadt bzw. die in Mexiko ansässigen Honorarkonsuln der Bundesrepublik Deutschland ist kostenpflichtig.

Näheres zu den Gebühren finden Sie hier.


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