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Souvenirs: Artenschutz und Zollvorschriften

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In einigen Touristenorten werden lebende Pflanzen und Tiere oder exotische Souvenirs zum Verkauf angeboten, die aus Bestandteilen von Tieren und Pflanzen hergestellt worden sind. Wenn Sie sich überlegen, derartige Souvenirs mit nach Hause zu bringen, sollten Sie sich bewusst sein, das eine Anzahl von Tier- und Pflanzenarten internationalen Bestimmungen unterliegt und eventuell eine Ein- oder/und Ausfuhrgenehmigung erforderlich wird. Die Einfuhr einiger Souvenirs ist sogar gesetzwidrig; diese werden vom Zoll bei der Einreise beschlagnahmt. Um eine Beschlagnahmung und das Risiko der teilweise hohen Strafen zu vermeiden, erkundigen Sie sich bitte rechtzeitig über die geltenden Vorschriften.


Nutzen Sie hierfür insbesondere die web-sites www.eu-wildlifetrade.org (11 Sprachen) und www.bfn.de (deutsch und englisch). Zu speziellen Fragen sollten Sie direkt mit dem Bundesamt fuer Naturschutz (BfN), Konstantinstrasse 110, 53179 Bonn, Tel.: 0049/228/8491-443, Fax: 0049/228/8491-470, e-mail: CitesMA@BfN.de Kontakt aufnehmen.


Anträge für die Erteilung deutscher CITES Ein- bzw. Ausfuhrgenehmigungen oder Wiederausfuhrbescheinigungen sind direkt an das Bundesamt für Naturschutz zu richten. Die Antragstellung ist auch online möglich, www.cites-online.de.

Die in Mexiko zuständigen Behörden sind als administrative Behörde die Secretaría de Medio Ambiente y Recursos Naturales (SEMARNAT), Dirección General de Vida Silvestre, Av. Revolución 1425, Col. San Angel Tlacopac, Del. Alvaro Obregón, 01040 México, D.F.

Tel.: 0052/55/56243306 bis 09, Fax: 0052/55/56243624, e-mail: buzonvs@semarnat.gob.mx

Die zuständige wissenschaftliche Behörde ist die Comisión Nacional para el Conocimiento y Uso de la Biodiversidad (CONABIO), Av. Liga Periférico-Insurgentes Sur 4903, Parque de Pedregal, Del. Tlalpan, 14014 México, D.F.

Tel.: 0052/55/55289101, Fax: 0052/55/5289148, e-mail: se@xolo.conabio.gob.mx.


Für Mexiko ist im Besonderen anzumerken: Mexiko regelt die Ausfuhr seiner einheimischen Vogelarten, z. B. Papageien, streng. Viele der einheimischen Kaktus- und Orchideenarten, die zum Verkauf angeboten werden, sind selten, und Mexiko verbietet generell die Ausfuhr dieser Pflanzen, wenn sie wild gesammelt wurden. Daher ist es ratsam, diese Arten zu meiden, außer Sie sind im Besitz der notwendigen Genehmigungen, diese nach Hause zu bringen. Wenn Sie vorhaben, ein Paar Cowboystiefel zu kaufen, stellen Sie sicher, dass diese nicht aus dem Leder gefährderter Arten gefertigt sind und bedenken Sie, dass Sie vielleicht Genehmigungen brauchen, Reptilleder-Produkte mit nach Hause zu nehmen. Berücksichtigen Sie auch, dass der internationale Handel mit Produkten aus Meeresschildkröten (z.B. Kämme, Sonnenbrillen und andere) verboten ist, und dass Sie deswegen diese Produkte nicht mit nach Hause bringen dürfen.

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