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Informationen für minderjährige Personen, die bislang noch keine Passerneuerung in Mexiko durchgeführt haben, aber bereits in Besitz eines deutschen Passes sind

Minderjährig

Minderjährig, © Deutsche Botschaft / colourbox

09.03.2022 - Artikel

In Ihrem eigenen Interesse sollten Sie diese Informationen vor Ihrem Termin aufmerksam lesen, um so eine ggf. erforderliche erneute Vorsprache zu vermeiden.

Wie sind die Unterlagen vorzulegen?

Alle Unterlagen sind im Original vorzulegen. Deutsche Urkunden/Abmeldebescheinigungen werden auch in Kopie akzeptiert. Ferner ist die persönliche Vorsprache des antragstellenden Kindes und dessen sorgeberechtigte Personen (i.d.R. die Eltern) erforderlich.

Sofern eine sorgeberechtigte Person nicht vorsprechen kann, kann deren persönliche Vorsprache durch die Vorlage einer öffentlich beglaubigten Einwilligungserklärung (Beglaubigung durch mexikanischen Notar, deutsches Bürgeramt oder deutsche Botschaft/Generalkonsulat/Honorarkonsul) ersetzt werden.

Welche Unterlagen sind vorzulegen?


CHECK
UNTERLAGEN
Ein komplett ausgefülltes Antragsformular
zwei Passfotos (3,5 x 4,5 cm)

Wohnsitznachweis

  • aktueller mexikanischer Wohnsitznachweis in Form einer Strom-/Wasserrechnung, Mietvertrag o.Ä.
    UND
  • Abmeldebestätigung vom letzten Wohnort außerhalb von Mexiko - ohne Vorlage der Abmeldebestätigung ist eine erhöhte Gebühr („Unzuständigkeitszuschlag“) zu zahlen.
    ODER

  • bei Wohnsitz in Deutschland: aktueller Pass, aus dem der deutsche Wohnort hervorgeht


ausländische und/oder deutsche Geburtsurkunde


Nachweis der Namensführung nach deutschem Recht

Mögliche Nachweise

  • Namensbescheinigung eines deutschen Standesamts
  • Deutsche Geburtsurkunde
  • Deutsche Eheurkunde der Eltern (sofern ein Ehename bestimmt wurde)
Bisheriger deutscher Reisepass/Kinderausweis
mexikanischer Aufenthaltstitel bzw. Reisepass oder IFE

Nachweis einer weiteren Staatsangehörigkeit (sofern zutreffend)


Nachweis des Sorgerechts

Mögliche Nachweise

  • Bei alleinigem Sorgerecht eines Elternteils („patria potestad“): Sorgerechtsbeschluss bzw. Negativbescheinigung des deutschen Jugendamts (bei Geburt in DEU)
  • Bei gemeinsamem Sorgerecht der Eltern:

    • Eheurkunde
      oder
    • ausländische Geburtsurkunde, aus der das gemeinsame Sorgerecht hervorgeht (in Mexiko: lange Version der Geburtsurkunde

Pass/Pässe der sorgeberechtigte/n Person/en

spezieller Rücksendeumschlag

(nur bei Beantragung des Passes direkt an der Botschaft Mexiko-Stadt)


Gebühr


Wie und wo kann ich einen Termin erhalten?

Sofern Sie einen Termin an der Deutschen Botschaft Mexiko-Stadt erhalten möchten, bitten wir Sie,einen entsprechenden Termin zu buchen. Bitte achten Sie darauf, dass für jede antragstellende Person ein eigener Termin zu buchen ist.

Sie können Ihren Passantrag auch bei den deutschen Honorarkonsuln stellen. Setzen Sie sich hierzu einfach direkt mit dem in Verbindung.

Bitte beachten Sie, dass Anträge auf biometrische Reisepässe (ESTA-fähige Reisepässe) nur bei nachfolgend genannten Honorarkonsuln gestellt werden können:

Cancún

Chihuahua

Guadalajara

León

Mérida

Monterrey

Puebla

Veracruz


Gebühren und Bearbeitungszeiten


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