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Ausweisdokumente für Personen unter 18 Jahren
Allgemeine Informationen für minderjährige Personen, die einen Pass oder Personalausweis beantragen möchten
In Ihrem eigenen Interesse sollten Sie diese Informationen vor Ihrem Termin aufmerksam lesen, um so eine ggf. erforderliche erneute Vorsprache zu vermeiden.
Wie sind die Unterlagen vorzulegen?
Alle Unterlagen sind im Original vorzulegen. Deutsche Urkunden/Abmeldebescheinigungen werden auch in Kopie akzeptiert. Ferner ist die persönliche Vorsprache des antragstellenden Kindes und dessen sorgeberechtigte Personen (i.d.R. die Eltern) erforderlich. Handschriftliche Urkunden werden nicht akzeptiert – in diesem Fällen müssen Sie bei dem zuständigen Standesamt einen aktuellen maschinengeschriebenen Auszug der Urkunde beantragen.
Sofern die Vorsprache einer sorgeberechtigten Person nicht möglich ist, kann diese durch die Vorlage einer öffentlich beglaubigten Einwilligungserklärung (Beglaubigung durch mexikanischen Notar, deutsches Bürgeramt oder deutsche Botschaft/Generalkonsulat/Honorarkonsul) ersetzt werden.
Welche Unterlagen sind vorzulegen?
- ein komplett ausgefülltes und unterschriebenes Antragsformular
- zwei biometrische Passfotos (3,5 x 4,5 cm)
neutraler Gesichtsausdruck, Mund geschlossen, weißer Hintergrund - Wohnsitznachweis
- aktueller mexikanischer Wohnsitznachweis in Form einer Strom-/Wasserrechnung, Mietvertrag o.Ä.
UND - Abmeldebestätigung vom letzten Wohnort in Deutschland
(ohne Vorlage der Abmeldebestätigung ist eine erhöhte Gebühr [„Unzuständigkeitszuschlag“] zu zahlen.
ODER - bei Wohnsitz in Deutschland: aktueller Pass, aus dem der deutsche Wohnort hervorgeht
- aktueller mexikanischer Wohnsitznachweis in Form einer Strom-/Wasserrechnung, Mietvertrag o.Ä.
- ausländische und/oder deutsche Geburtsurkunde
- Nachweis der Namensführung nach deutschem Recht
mögliche Nachweise:- Namensbescheinigung eines deutschen Standesamts
- deutsche Geburtsurkunde
- deutsche Eheurkunde der Eltern (sofern ein Ehename bestimmt wurde)
- bisheriger deutscher Reisepass/Kinderausweis
- mexikanischer Aufenthaltstitel bzw. Reisepass oder IFE
- Nachweis einer weiteren Staatsangehörigkeit (sofern zutreffend)
- Nachweis des Sorgerechts
- bei alleinigem Sorgerecht eines Elternteils („patria potestad“): |
>Sorgerechtsbeschluss |
- bei gemeinsamem Sorgerecht der Eltern: |
>Eheurkunde oder >ausländische Geburtsurkunde, aus der das gemeinsame Sorgerecht hervorgeht (in Mexiko: lange Version der Geburtsurkunde |
- Pass/Pässe der sorgeberechtigte/n Person/en
- spezieller Rücksendeumschlag (nur bei Beantragung des Passes direkt an der Botschaft Mexiko-Stadt)
- Gebühr
Wie und wo kann ich einen Termin erhalten?
Sofern Sie einen Termin an der Deutschen Botschaft Mexiko-Stadt erhalten möchten, bitten wir Sie einen entsprechenden Termin zu buchen. Bitte achten Sie darauf, dass für jede antragstellende Person ein eigener Termin zu buchen ist.
Sie können Ihren Passantrag auch bei den deutschen Honorarkonsuln stellen. Setzen Sie sich hierzu einfach direkt mit dem in Verbindung.
Bitte beachten Sie, dass Anträge auf biometrische Reisepässe (ESTA-fähige Reisepässe) nur bei nachfolgend genannten Honorarkonsuln gestellt werden können:
HINWEIS:
Ggf. können weitere Unterlagen nachgefordert werden. Hierzu werden Sie dann gesondert per E-Mail kontaktiert