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Ausweisdokumente für Personen unter 18 Jahren

Minderjährig

Minderjährig, © Deutsche Botschaft / colourbox

16.07.2024 - Artikel

Allgemeine Informationen für minderjährige Personen, die einen Pass oder Personalausweis beantragen möchten

Allgemeine Informationen für minderjährige Personen, die einen Pass oder Personalausweis beantragen möchten

In Ihrem eigenen Interesse sollten Sie diese Informationen vor Ihrem Termin aufmerksam lesen, um so eine ggf. erforderliche erneute Vorsprache zu vermeiden.

a. Wie sind die Unterlagen vorzulegen?

Alle Unterlagen sind im Original vorzulegen. Deutsche Urkunden/Abmeldebescheinigungen werden auch in Kopie akzeptiert. Ferner ist die persönliche Vorsprache des antragstellenden Kindes und dessen sorgeberechtigte Personen (i.d.R. die Eltern) erforderlich.

Sofern eine sorgeberechtigte Person nicht vorsprechen kann, kann deren persönliche Vorsprache durch die Vorlage einer öffentlich beglaubigten Einwilligungserklärung (Beglaubigung durch mexikanischen Notar, deutsches Bürgeramt oder deutsche Botschaft/Generalkonsulat/Honorarkonsul) ersetzt werden.

b. Welche Unterlagen sind vorzulegen?

Wohnsitznachweis

aktueller mexikanischer Wohnsitznachweis in Form einer Strom-/Wasserrechnung, Mietvertrag o.Ä.
UND

Abmeldebestätigung vom letzten Wohnort außerhalb von Mexiko - ohne Vorlage der Abmeldebestätigung ist eine erhöhte Gebühr („Unzuständigkeitszuschlag“) zu zahlen.

ODER

  • bei Wohnsitz in Deutschland: aktueller Pass, aus dem der deutsche Wohnort hervorgeht

  • ausländische und/oder deutsche Geburtsurkunde
  • Nachweis der Namensführung nach deutschem Recht
    Mögliche Nachweise
    • Namensbescheinigung eines deutschen Standesamts
    • Deutsche Geburtsurkunde
    • Deutsche Eheurkunde der Eltern (sofern ein Ehename bestimmt wurde)
  • bisheriger deutscher Reisepass/Kinderausweis
  • mexikanischer Aufenthaltstitel bzw. Reisepass oder IFE
  • Nachweis einer weiteren Staatsangehörigkeit (sofern zutreffend)
  • Nachweis des Sorgerechts
    mögliche Nachweise
    • Bei alleinigem Sorgerecht eines Elternteils („patria potestad“): Sorgerechtsbeschluss
  • Bei gemeinsamem Sorgerecht der Eltern:

    • Eheurkunde
      oder
    • ausländische Geburtsurkunde, aus der das gemeinsame Sorgerecht hervorgeht (in Mexiko: lange Version der Geburtsurkunde
  • Pass/Pässe der sorgeberechtigte/n Person/en
  • spezieller Rücksendeumschlag (nur bei Beantragung des Passes direkt an der Botschaft Mexiko-Stadt)
  • Gebühr


c. Wie und wo kann ich einen Termin erhalten?

Sofern Sie einen Termin an der Deutschen Botschaft Mexiko-Stadt erhalten möchten, bitten wir Sie,einen entsprechenden Termin zu buchen. Bitte achten Sie darauf, dass für jede antragstellende Person ein eigener Termin zu buchen ist.

Sie können Ihren Passantrag auch bei den deutschen Honorarkonsuln stellen. Setzen Sie sich hierzu einfach direkt mit dem in Verbindung.

Bitte beachten Sie, dass Anträge auf biometrische Reisepässe (ESTA-fähige Reisepässe) nur bei nachfolgend genannten Honorarkonsuln gestellt werden können:

Cancún

Chihuahua

Guadalajara

Mérida

Monterrey

Oaxaca

Puebla

Querétaro

Veracruz

HINWEIS:
Ggf. können weitere Unterlagen nachgefordert werden. Hierzu werden Sie dann gesondert per E-Mail kontaktiert


Gebühren und Bearbeitungszeiten


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