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Erstbeantragung

Erstbeantragung

Erstbeantragung, © Deutsche Botschaft / colourbox

17.07.2024 - Artikel

Hier finden Sie alle Informationen zur ersten Beantragung eines Passes. In Ihrem eigenen Interesse sollten Sie diese Informationen vor Ihrem Termin aufmerksam lesen, um so eine ggf. erforderliche erneute Vorsprache zu vermeiden.

Wie sind die Unterlagen vorzulegen?

Alle Unterlagen sind im Original vorzulegen. Deutsche Urkunden/Abmeldebescheinigungen werden auch in Kopie akzeptiert. Ferner ist Ihre persönliche Vorsprache zwingend erforderlich.


Geburt vor 01.09.1986

Informationen für Personen, die vor dem 01.09.1986 als Kind eines deutschen Elternteils im Ausland geboren wurden und erstmalig einen deutschen Reisepass beantragen möchten

Welche Unterlagen sind vorzulegen?

  • ein komplett ausgefülltes Antragsformular
  • zwei biometrische Passfotos (3,5 x 4,5 cm) neutraler Gesichtsausdruck, Mund geschlossen, weißer Hintergrund

Wohnsitznachweis

  • aktueller mexikanischer Wohnsitznachweis in Form einer Strom-/Wasserrechnung, Mietvertrag o.Ä.
    UND
  • Abmeldebestätigung vom letzten Wohnort außerhalb von Mexiko - ohne Vorlage der Abmeldebestätigung ist eine erhöhte Gebühr („Unzuständigkeitszuschlag“) zu zahlen.
    ODER

  • bei Wohnsitz in Deutschland: aktueller Pass, aus dem der deutsche Wohnort hervorgeht

  • ausländische und/oder deutsche Geburtsurkunde
  • Nachweis der Namensführung nach deutschem Recht

Mögliche Nachweise

  • Namensbescheinigung eines deutschen Standesamts
  • Deutsche Geburtsurkunde (von Ihnen oder eine Ihrer Kinder)
  • Deutsche Eheurkunde
  • Alter Kinderreisepass (ausgestellt in der Zeit von 01.09.1986 bis 31.03.1994)
  • Erklärung zur effektiven Staatsangehörigkeit
  • Nachweis der deutschen Staatsangehörigkeit

Mögliche Nachweise

  • eigener deutscher Staatsangehörigkeitsausweis oder deutsche Einbürgerungsurkunde
  • deutscher Staatsangehörigkeitsausweis und (sofern zutreffend) Eheurkunde des deutschen Elternteils

  • deutsche Einbürgerungsurkunde und (sofern zutreffend) Eheurkunde des deutschen Elternteils (nur möglich, wenn die antragstellende Person nach der Einbürgerung des deutschen Elternteils geboren wurde)

  • deutscher Reisepass und Eheurkunde(n) des deutschen Elternteils

  • deutscher Reisepass und Eheurkunde(n) des deutschen Großelternteils und Geburtsurkunde des deutschen Elternteils

Hat weder Ihr deutscher Elternteil noch Ihr deutscher Großelternteil einen deutschen Reisepass, so ist vor Antragstellung eine Vorprüfung des Bestehens der deutschen Staatsangehörigkeit durchzuführen.

  • mexikanischer Aufenthaltstitel bzw. Reisepass oder IFE
  • Nachweis einer weiteren Staatsangehörigkeit (sofern zutreffend)
  • spezieller Rücksendeumschlag (nur bei Beantragung des Passes direkt an der Botschaft Mexiko-Stadt)

Gebühr


Geburt nach 31.08.1986

Informationen für volljährige Personen, die nach dem 31.08.1986 als Kind eines deutschen Elternteils im Ausland geboren wurden und erstmalig einen deutschen Reisepass beantragen möchten

Welche Unterlagen sind vorzulegen?


  • ein komplett ausgefülltes ausgefülltes Antragsformular
  • zwei Passfotos (3,5 x 4,5 cm) neutraler Gesichtsausdruck, Mund geschlossen, weißer Hintergrund

Wohnsitznachweis

  • aktueller mexikanischer Wohnsitznachweis in Form einer Strom-/Wasserrechnung, Mietvertrag o.Ä.
    UND
  • Abmeldebestätigung vom letzten Wohnort außerhalb von Mexiko - ohne Vorlage der Abmeldebestätigung ist eine erhöhte Gebühr („Unzuständigkeitszuschlag“) zu zahlen.
    ODER

  • bei Wohnsitz in Deutschland: aktueller Pass, aus dem der deutsche Wohnort hervorgeht

  • ausländische und/oder deutsche Geburtsurkunde
  • Nachweis der Namensführung nach deutschem Recht

Mögliche Nachweise

  • Namensbescheinigung eines deutschen Standesamts
  • Deutsche Geburtsurkunde
  • Deutsche Eheurkunde (sofern ein Ehename bestimmt wurde)
  • Nachweis der deutschen Staatsangehörigkeit

Hat weder Ihr deutscher Elternteil noch Ihr deutscher Großelternteil einen deutschen Reisepass, so ist vor Antragstellung eine Vorprüfung des Bestehens der deutschen Staatsangehörigkeit durchzuführen

  • mexikanischer Aufenthaltstitel bzw. Reisepass oder IFE
  • Nachweis einer weiteren Staatsangehörigkeit (sofern zutreffend)
  • spezieller Rücksendeumschlag (nur bei Beantragung des Passes direkt an der Botschaft Mexiko-Stadt)
  • Gebühr

Deutsch durch Einbürgerung

Informationen für volljährige Personen, die eingebürgert wurden und nun erstmalig einen deutschen Reisepass beantragen möchten

Welche Unterlagen sind vorzulegen?


  • ein komplett ausgefülltes und unterschriebenes Antragsformular
  • zwei biometrische Passfotos (3,5 x 4,5 cm)neutraler Gesichtsausdruck, Mund geschlossen, weißer Hintergrund

Wohnsitznachweis

  • aktueller mexikanischer Wohnsitznachweis in Form einer Strom-/Wasserrechnung, Mietvertrag o.Ä.
    UND
  • Abmeldebestätigung vom letzten Wohnort außerhalb von Mexiko - ohne Vorlage der Abmeldebestätigung ist eine erhöhte Gebühr („Unzuständigkeitszuschlag“) zu zahlen.
    ODER

  • bei Wohnsitz in Deutschland: aktueller Pass, aus dem der deutsche Wohnort hervorgeht

  • ausländische und/oder deutsche Geburtsurkunde
  • deutsche Einbürgerungsurkunde
  • mexikanischer Aufenthaltstitel bzw. Reisepass oder IFE
  • Nachweis einer weiteren Staatsangehörigkeit (sofern zutreffend)
  • spezieller Rücksendeumschlag (nur bei Beantragung des Passes direkt an der Botschaft Mexiko-Stadt)
  • Gebühr

Deutsches Elternteil vor 01.01.2000 im Ausland geboren oder in Deutschland wohnhaft

Informationen für minderjährige Personen, die erstmalig einen deutschen Reisepass beantragen möchten und deren deutsches Elternteil vor dem 01.01.2000 im Ausland geboren wurde

In Ihrem eigenen Interesse sollten Sie diese Informationen vor Ihrem Termin aufmerksam lesen, um so eine ggf. erforderliche erneute Vorsprache zu vermeiden.

Wohnsitznachweis

  • aktueller mexikanischer Wohnsitznachweis in Form einer Strom-/Wasserrechnung, Mietvertrag o.Ä.
    UND
  • Abmeldebestätigung vom letzten Wohnort außerhalb von Mexiko - ohne Vorlage der Abmeldebestätigung ist eine erhöhte Gebühr („Unzuständigkeitszuschlag“) zu zahlen.
    ODER

  • bei Wohnsitz in Deutschland: aktueller Pass, aus dem der deutsche Wohnort hervorgeht

  • ausländische und/oder deutsche Geburtsurkunde
  • Nachweis der Namensführung nach deutschem Recht

Mögliche Nachweise

  • Namensbescheinigung eines deutschen Standesamts
  • Deutsche Geburtsurkunde
  • Deutsche Eheurkunde der Eltern (sofern ein Ehename bestimmt wurde)

Sofern Sie über keinen der o.g. möglichen Nachweise verfügen, ist eine erforderlich.

Sofern Sie auch eine deutsche Geburtsurkunde beantragen möchten, erfolgt die Namenserklärung im Rahmen der sogenannten .

  • Nachweis der Namensführung nach deutschem Recht

Mögliche Nachweise

  • Namensbescheinigung eines deutschen Standesamts
  • Deutsche Geburtsurkunde
  • Deutsche Eheurkunde der Eltern (sofern ein Ehename bestimmt wurde)

Sofern Sie über keinen der o.g. möglichen Nachweise verfügen, ist eine erforderlich.

Sofern Sie auch eine deutsche Geburtsurkunde beantragen möchten, erfolgt die Namenserklärung im Rahmen der sogenannten .


  • mexikanischer Aufenthaltstitel bzw. Reisepass oder IFE
  • Nachweis einer weiteren Staatsangehörigkeit (sofern zutreffend)
  • Nachweis des Sorgerechts

Mögliche Nachweise

  • Bei alleinigem Sorgerecht eines Elternteils („patria potestad“): Sorgerechtsbeschluss
  • Bei gemeinsamem Sorgerecht der Eltern:

    • Eheurkunde

      oder

    • ausländische Geburtsurkunde, aus der das gemeinsame Sorgerecht hervorgeht (in Mexiko: lange Version der Geburtsurkunde
  • Pass/Pässe der sorgeberechtigte/n Person/en
  • spezieller Rücksendeumschlag (nur bei Beantragung des Passes direkt an der Botschaft Mexiko-Stadt)
  • Gebühr

Deutsches Elternteil nach 31.12.1999 im Ausland geboren und im Ausland wohnhaft


Informationen für minderjährige Personen, die erstmalig einen deutschen Reisepass beantragen möchten und deren deutscher Elternteil nach dem 31.12.1999 außerhalb von Deutschland geboren wurde und derzeit außerhalb von Deutschland lebt

  • ein komplett ausgefülltes und unterschriebenes Antrasgsformular
  • zwei biometrische Passfotos (3,5 x 4,5 cm) neutraler Gesichtsausdruck, Mund geschlossen, weißer Hintergrund

Wohnsitznachweis

  • aktueller mexikanischer Wohnsitznachweis in Form einer Strom-/Wasserrechnung, Mietvertrag o.Ä.
    UND
  • Abmeldebestätigung vom letzten Wohnort außerhalb von Mexiko - ohne Vorlage der Abmeldebestätigung ist eine erhöhte Gebühr („Unzuständigkeitszuschlag“) zu zahlen.
    ODER

  • bei Wohnsitz in Deutschland: aktueller Pass, aus dem der deutsche Wohnort hervorgeht

  • ausländische und/oder deutsche Geburtsurkunde

HINWEIS:

Falls die Eltern des Kindes

  • bei der Geburt nicht miteinander verheiratet waren,
  • das Kind noch keine deutsche Geburtsurkunde hat,

UND

  • das Kind in Mexiko geboren ist,

so muss die lange Version der mexikanischen Geburtsurkunde, auf der die bei Registrierung geleisteten Unterschriften beider Elternteile ersichtlich ist, vorgelegt werden, da nur diese als Nachweis einer gültigen Vaterschaftsanerkennung und Sorgeerklärung dient.

Diese lange Version der mexikanischen Geburtsurkunde erhalten Sie ausschließlich beim Standesamt, bei dem die Geburt registriert wurde.

Nachweis der Namensführung nach deutschem Recht
Mögliche Nachweise

  • Deutsche Geburtsurkunde
  • Sofern Sie noch keine deutsche Geburtsurkunde beantragt haben, ist die Abgabe einer sogenannten Geburtsanzeige binnen eines Jahres nach Geburt des Kindes zwingend erforderlich, damit das Kind die deutsche Staatsangehörigkeit behalten kann. Näheres zu diesem Thema finden Sie hier

Bisheriger deutscher Reisepass/Kinderausweis

mexikanischer Aufenthaltstitel bzw. Reisepass oder IFE

Nachweis einer weiteren Staatsangehörigkeit (sofern zutreffend)

Nachweis des Sorgerechts

Mögliche Nachweise

  • Bei alleinigem Sorgerecht eines Elternteils („patria potestad“): Sorgerechtsbeschluss
  • Bei gemeinsamem Sorgerecht der Eltern:

    • Eheurkunde

      oder

    • ausländische Geburtsurkunde, aus der das gemeinsame Sorgerecht hervorgeht (in Mexiko: lange Version der Geburtsurkunde

Pass/Pässe der sorgeberechtigte/n Person/en

spezieller Rücksendeumschlag (nur bei Beantragung des Passes direkt an der Botschaft Mexiko-Stadt)

Gebühr

Wie und wo kann ich einen Termin erhalten?

Sofern Sie einen Termin an der Deutschen Botschaft Mexiko-Stadt erhalten möchten, bitten wir Sie,einen entsprechenden Termin zu buchen. Bitte achten Sie darauf, dass für jede antragstellende Person ein eigener Termin zu buchen ist.

Sie können Ihren Passantrag auch bei den deutschen Honorarkonsuln stellen. Setzen Sie sich hierzu einfach direkt mit dem in Verbindung.

Bitte beachten Sie, dass Anträge auf biometrische Reisepässe (ESTA-fähige Reisepässe) nur bei nachfolgend genannten Honorarkonsuln gestellt werden können:

Cancún

Chihuahua

Guadalajara

León

Mérida

Monterrey

Puebla

Veracruz


Gebühren und Bearbeitungszeiten

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