Willkommen auf den Seiten des Auswärtigen Amts

Geburt nach 31.08.1986

02.08.2024 - Artikel

Informationen für Personen, die nach dem 31.08.1986 als Kind eines deutschen Elternteils im Ausland geboren wurden und erstmalig einen deutschen Reisepass beantragen möchten

In Ihrem eigenen Interesse sollten Sie diese Informationen vor Ihrem Termin aufmerksam lesen, um so eine ggf. erforderliche erneute Vorsprache zu vermeiden.

Welche Unterlagen sind vorzulegen?

  • ein komplett ausgefülltes und unterschriebenes Antragsformular
  • zwei biometrische Passfotos (3,5 x 4,5 cm)
    neutraler Gesichtsausdruck, Mund geschlossen, weißer Hintergrund
  • Wohnsitznachweis
    • aktueller mexikanischer Wohnsitznachweis in Form einer Strom-/Wasserrechnung, Mietvertrag o.Ä.

      UND
    • Abmeldebestätigung vom letzten Wohnort in Deutschland (ohne Vorlage der Abmeldebestätigung ist eine erhöhte Gebühr [„Unzuständigkeitszuschlag“] zu zahlen)

      ODER
    • bei Wohnsitz in Deutschland aktueller Pass, aus dem der deutsche Wohnort hervorgeht
  • ausländische und/oder deutsche Geburtsurkunde

    HINWEIS:
    falls die Eltern des Kindes

    • bei der Geburt nicht miteinander verheiratet waren,
    • das Kind noch keine deutsche Geburtsurkunde hat,
    UND
    • das Kind in Mexiko geboren ist,

    so muss die lange Version der mexikanischen Geburtsurkunde, auf der die bei Registrierung geleisteten Unterschriften beider Elternteile ersichtlich ist, vorgelegt werden, da nur diese als Nachweis einer gültigen Vaterschaftsanerkennung und Sorgeerklärung dient.

    Diese lange Version der mexikanischen Geburtsurkunde erhalten Sie ausschließlich beim Standesamt, bei dem die Geburt registriert wurde.

  • Nachweis der Namensführung nach deutschem Recht
    mögliche Nachweise
    • Namensbescheinigung eines deutschen Standesamts
    • deutsche Geburtsurkunde
    • deutsche Eheurkunde (sofern ein Ehename bestimmt wurde)

      Sofern Sie über keinen der o.g. möglichen Nachweise verfügen, ist eine Namenserklärung oder Geburtsanzeige erforderlich
  • Nachweis der deutschen Staatsangehörigkeit
    mögliche Nachweise
    • eigener deutscher Staatsangehörigkeitsausweis oder deutsche Einbürgerungsurkunde
    • deutscher Staatsangehörigkeitsausweis und (sofern zutreffend) Eheurkunde des deutschen Elternteils
    • deutsche Einbürgerungsurkunde und (sofern zutreffend) Eheurkunde des deutschen Elternteils (nur möglich, wenn die antragstellende Person nach der Einbürgerung des deutschen Elternteils geboren wurde)
    • deutscher Reisepass und Eheurkunde(n) des deutschen Elternteils
    • deutscher Reisepass und Eheurkunde(n) des deutschen Großelternteils und Geburtsurkunde des deutschen Elternteils

      Hat weder Ihr deutscher Elternteil noch Ihr deutscher Großelternteil einen deutschen Reisepass, so ist vor Antragstellung eine Vorprüfung des Bestehens der deutschen Staatsangehörigkeit durchzuführen
  • mexikanischer Aufenthaltstitel bzw. Reisepass oder IFE
  • Nachweis einer weiteren Staatsangehörigkeit (sofern zutreffend)
  • spezieller Rücksendeumschlag (nur bei Beantragung des Passes direkt an der Botschaft Mexiko-Stadt)
  • Gebühr
nach oben