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Geburt nach 31.08.1986

17.07.2024 - Artikel

Informationen für volljährige Personen, die nach dem 31.08.1986 als Kind eines deutschen Elternteils im Ausland geboren wurden und erstmalig einen deutschen Reisepass beantragen möchten

In Ihrem eigenen Interesse sollten Sie diese Informationen vor Ihrem Termin aufmerksam lesen, um so eine ggf. erforderliche erneute Vorsprache zu vermeiden.

Welche Unterlagen sind vorzulegen?

  • ein komplett ausgefülltes ausgefülltes Antragsformular
  • zwei Passfotos (3,5 x 4,5 cm) neutraler Gesichtsausdruck, Mund geschlossen, weißer Hintergrund

Wohnsitznachweis

  • aktueller mexikanischer Wohnsitznachweis in Form einer Strom-/Wasserrechnung, Mietvertrag o.Ä.
    UND
  • Abmeldebestätigung vom letzten Wohnort außerhalb von Mexiko - ohne Vorlage der Abmeldebestätigung ist eine erhöhte Gebühr („Unzuständigkeitszuschlag“) zu zahlen.
    ODER

  • bei Wohnsitz in Deutschland: aktueller Pass, aus dem der deutsche Wohnort hervorgeht

  • ausländische und/oder deutsche Geburtsurkunde
  • Nachweis der Namensführung nach deutschem Recht

Mögliche Nachweise

  • Namensbescheinigung eines deutschen Standesamts
  • Deutsche Geburtsurkunde
  • Deutsche Eheurkunde (sofern ein Ehename bestimmt wurde)
  • Nachweis der deutschen Staatsangehörigkeit

Hat weder Ihr deutscher Elternteil noch Ihr deutscher Großelternteil einen deutschen Reisepass, so ist vor Antragstellung eine Vorprüfung des Bestehens der deutschen Staatsangehörigkeit durchzuführen

  • mexikanischer Aufenthaltstitel bzw. Reisepass oder IFE
  • Nachweis einer weiteren Staatsangehörigkeit (sofern zutreffend)
  • spezieller Rücksendeumschlag (nur bei Beantragung des Passes direkt an der Botschaft Mexiko-Stadt)
  • Gebühr
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