Willkommen auf den Seiten des Auswärtigen Amts
Deutsches Elternteil vor 01.01.2000 im Ausland geboren oder in Deutschland wohnhaft
Informationen für minderjährige Personen, die erstmalig einen deutschen Reisepass beantragen möchten und deren deutsches Elternteil vor dem 01.01.2000 im Ausland geboren wurde
In Ihrem eigenen Interesse sollten Sie diese Informationen vor Ihrem Termin aufmerksam lesen, um so eine ggf. erforderliche erneute Vorsprache zu vermeiden.
Welche Unterlagen sind vorzulegen?
- ein komplett ausgefülltes Antragsformular
- zwei biometrische Passfotos (3,5 x 4,5 cm)
Wohnsitznachweis
- aktueller mexikanischer Wohnsitznachweis in Form einer Strom-/Wasserrechnung, Mietvertrag o.Ä.
UND Abmeldebestätigung vom letzten Wohnort außerhalb von Mexiko - ohne Vorlage der Abmeldebestätigung ist eine erhöhte Gebühr („Unzuständigkeitszuschlag“) zu zahlen.
ODERbei Wohnsitz in Deutschland: aktueller Pass, aus dem der deutsche Wohnort hervorgeht
- ausländische und/oder deutsche Geburtsurkunde
- Nachweis der Namensführung nach deutschem Recht
Mögliche Nachweise
- Namensbescheinigung eines deutschen Standesamts
- Deutsche Geburtsurkunde
- Deutsche Eheurkunde der Eltern (sofern ein Ehename bestimmt wurde)
Sofern Sie über keinen der o.g. möglichen Nachweise verfügen, ist eine erforderlich.
Sofern Sie auch eine deutsche Geburtsurkunde beantragen möchten, erfolgt die Namenserklärung im Rahmen der sogenannten .
- Nachweis der Namensführung nach deutschem Recht
Mögliche Nachweise
- Namensbescheinigung eines deutschen Standesamts
- Deutsche Geburtsurkunde
- Deutsche Eheurkunde der Eltern (sofern ein Ehename bestimmt wurde)
Sofern Sie über keinen der o.g. möglichen Nachweise verfügen, ist eine erforderlich.
Sofern Sie auch eine deutsche Geburtsurkunde beantragen möchten, erfolgt die Namenserklärung im Rahmen der sogenannten .
- mexikanischer Aufenthaltstitel bzw. Reisepass oder IFE
- Nachweis einer weiteren Staatsangehörigkeit (sofern zutreffend)
- Nachweis des Sorgerechts
Mögliche Nachweise
- Bei alleinigem Sorgerecht eines Elternteils („patria potestad“): Sorgerechtsbeschluss
Bei gemeinsamem Sorgerecht der Eltern:
- Eheurkunde
oder
- ausländische Geburtsurkunde, aus der das gemeinsame Sorgerecht hervorgeht (in Mexiko: lange Version der Geburtsurkunde
- Eheurkunde
- Pass/Pässe der sorgeberechtigte/n Person/en
- spezieller Rücksendeumschlag (nur bei Beantragung des Passes direkt an der Botschaft Mexiko-Stadt)
- Gebühr