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Deutsches Elternteil vor 01.01.2000 im Ausland geboren oder in Deutschland wohnhaft

02.08.2024 - Artikel

Informationen für Personen, die erstmalig einen deutschen Reisepass beantragen möchten und deren deutsches Elternteil vor dem 01.01.2000 im Ausland geboren wurde

In Ihrem eigenen Interesse sollten Sie diese Informationen vor Ihrem Termin aufmerksam lesen, um so eine ggf. erforderliche erneute Vorsprache zu vermeiden.

Welche Unterlagen sind vorzulegen?

  • ein komplett ausgefülltes und unterschriebenes Antragsformular
  • zwei biometrische Passfotos (3,5 x 4,5 cm)
    neutraler Gesichtsausdruck, Mund geschlossen, weißer Hintergrund
  • Wohnsitznachweis
    • aktueller mexikanischer Wohnsitznachweis in Form einer Strom-/Wasserrechnung, Mietvertrag o.Ä.

      UND
    • Abmeldebestätigung vom letzten Wohnort in Deutschland (ohne Vorlage der Abmeldebestätigung ist eine erhöhte Gebühr [Unzuständigkeitszuschlag] zu zahlen)

      ODER

    • bei Wohnsitz in Deutschland: aktueller Pass, aus dem der deutsche Wohnort hervorgeht

  • ausländische und/oder deutsche Geburtsurkunde
HINWEIS:
Falls die Eltern des Kindes
  • bei der Geburt nicht miteinander verheiratet waren,
  • das Kind noch keine deutsche Geburtsurkunde hat,

UND

  • das Kind in Mexiko geboren ist,

so muss die lange Version der mexikanischen Geburtsurkunde, auf der die bei Registrierung geleisteten Unterschriften beider Elternteile ersichtlich ist, vorgelegt werden, da nur diese als Nachweis einer gültigen Vaterschaftsanerkennung und Sorgeerklärung dient.

Diese lange Version der mexikanischen Geburtsurkunde erhalten Sie ausschließlich beim Standesamt, bei dem die Geburt registriert wurde.

  • Nachweis der Namensführung nach deutschem Recht
    mögliche Nachweise
    • Namensbescheinigung eines deutschen Standesamts
    • deutsche Geburtsurkunde
    • deutsche Eheurkunde der Eltern (sofern ein Ehename bestimmt wurde)

      Sofern Sie über keinen der o.g. möglichen Nachweise verfügen, ist eine Namenserklärung erforderlich.

      Sofern Sie auch eine deutsche Geburtsurkunde beantragen möchten, erfolgt die Namenserklärung im Rahmen der sogenannten Geburtsanzeigen.
  • mexikanischer Aufenthaltstitel bzw. Reisepass oder IFE
  • Nachweis einer weiteren Staatsangehörigkeit (sofern zutreffend)
  • Nachweis des Sorgerechts (bei Minderjährigen)
    mögliche Nachweise
    bei alleinigem Sorgerecht eines Elternteils („patria potestad“):
    Sorgerechtsbeschluss
    bei gemeinsamem Sorgerecht der Eltern:
    • Eheurkunde

    oder

    • ausländische Geburtsurkunde, aus der das gemeinsame Sorgerecht hervorgeht (in Mexiko: lange Version der Geburtsurkunde
  • bei Minderjährigen auch Pass/Pässe der sorgeberechtigte/n Person/en
  • spezieller Rücksendeumschlag (nur bei Beantragung des Passes direkt an der Botschaft Mexiko-Stadt)
  • Gebühr
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