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Erklärung über die Namensführung in der Ehe / nach einer Scheidung

Foto eines Formulars

Foto eines Formulars, © picture-alliance/ ZB

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Bei Eheschließung in Mexiko ändert sich der Name der Ehepartner nicht. Für Deutsche besteht die Möglichkeit, den Namen des Ehepartners anzunehmen oder nach der Scheidung oder Tod des Ehepartners den Geburtsnamen wieder anzunehmen.
Sie sollten sich dies gut überlegen, da es in Mexiko Probleme mit Behörden gibt, wenn der Eintrag im Pass nicht mit dem Eintrag in der deutschen Geburtsurkunde übereinstimmt.

Eine Namenserklärung kann zu einem späteren Zeitpunkt, z.B. nach Rückkehr nach Deutschland, jederzeit nachgeholt werden.
Wählbar ist nur der vollständige Name (d.h. bei mexikanischem Partner dessen Doppelname).


Merkblatt - Wissenswertes zum Namensrecht im Zusammenhang mit Mexiko. PDF / 280 KB

Bestimmung eines Ehenamens PDF / 104 KB

Einseitige Erklärung zum Ehenamen PDF / 63 KB

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