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FAQ

20.03.2020 - FAQ

FAQ

Ja.

Bitte nehmen Sie hierzu Kontakt mit den mexikanischen Migrationsbehörden auf und dokumentieren sie ggfs. Ihre Versuche.

Die Botschaft kann Sie bei der (Um-)Buchung weder organisatorisch noch finanziell unterstützen. Bitte prüfen Sie Ihre Rückreisemöglichkeiten über einen Reiseveranstalter oder Online.

Leider können wir dazu keine verbindliche Einschätzung geben. Bitte setzen Sie sich diesbezüglich mit den Airlines in Kontakt.

Dies ist eine hoheitliche Angelegenheit des Staates Mexiko, über die wir keine weiteren Informationen haben.

Nein. Für die Rückreise aus Mexiko sind noch kommerzielle Flugverbindungen verfügbar, daher sind aktuell keine Evakuierungsflüge geplant.

Eine Durchreise durch andere Länder ist nur noch in Einzelfällen möglich. Erkundigen Sie sich hierzu in jedem Fall bei Ihrer Fluglinie oder bei der entsprechenden Botschaft des vorgesehenen Transitlandes vor Ihrer Buchung.

Informationen, besonders im Hinblick auf Grenzkontrollen, Quarantäne, Befugnisse der Bundespolizei, Aussteigekarten, Zug- und Flugverkehr finden Sie hier:

Coronavirus: Fragen und Antworten

Diese Frage müssen Sie sich selbst beantworten. Bedenken Sie bei Ihrer Entscheidungsfindung auch die Gültigkeitsdauer Ihres Visums (im Falle von Tourismus 180 Tage); die noch ungewissen Rückkehrmöglichkeiten nach Deutschland und die Übernahme von ärztlichen Behandlungen im Krankheitsfall.

Bitte nehmen Sie diese Angelegenheiten direkt mit ihrem Reiseveranstalter bzw. Hotel auf.

Bitte erkundigen Sie sich nach alternativen Übernachtungsmöglichkeiten, ggfs. in einem anderen Ort.

Die Botschaft kann nicht für die Kosten Ihres Fluges aufkommen. Informationen zur Geldbeschaffung finden Sie hier.

Für die Rückreise aus Mexiko sind noch kommerzielle Flugverbindungen verfügbar, daher sind aktuell keine Evakuierungsflüge geplant.

Grundsätzlich gilt für seitens des Auswärtigen Amts organisierte Evakuierungen, dass aufgrund geltender zwingender Rechtsvorschriften die Kosten der Evakuierung von den Empfängern der Hilfe zurückgefordert werden.

Es gibt eine große Anzahl von Krankenhäusern in Mexiko, jedoch ist deren Auslastung abhängig von der nicht absehbaren Zahl der Erkrankten. Bitte prüfen Sie ebenfalls, ob Ihre Krankenversicherung im Falle einer ärztlichen Behandlung die Kosten übernehmen würde.

Bitte setzen Sie sich direkt mit Ihrer Versicherung in Kontakt.

Diese Frage müssen Sie sich selbst beantworten. Bedenken Sie bei Ihrer Entscheidungsfindung auch die Gültigkeitsdauer Ihres Visums (im Falle von Tourismus 180 Tage); die noch ungewissen Rückkehrmöglichkeiten nach Deutschland und die Übernahme von ärztlichen Behandlungen im Krankheitsfall.

Alle wichtigen Informationen zum Thema (Wieder-)Einreisen nach Deutschland für Personen, die nicht die deutsche Staatsangehörigkeit haben, finden Sie hier:

Weitreichende Reisebeschränkungen im internationalen Luft- und Seeverkehr

Ausführliche Informationen des BMI zu Reisebeschränkungen und Grenzkontrollen

FAQ der Bundespolizei zur Einreise nach Deutschland

Es gibt eine große Anzahl von Krankenhäusern in Mexiko, jedoch ist deren Auslastung abhängig von der nicht absehbaren Zahl der Erkrankten. Bitte prüfen Sie ebenfalls, ob Ihre Krankenversicherung im Falle einer ärztlichen Behandlung die Kosten übernehmen würde.

Informationen zu den aktuellen Zahlen der Erkrankten und Verdachtsfälle finden Sie hier:

Secretaría de Salud

Alle wichtigen Informationen zum Thema (Wieder-)Einreisen nach Deutschland für Personen, die nicht die deutsche Staatsangehörigkeit haben, finden Sie hier:

Weitreichende Reisebeschränkungen im internationalen Luft- und Seeverkehr

Ausführliche Informationen des BMI zu Reisebeschränkungen und Grenzkontrollen

FAQ der Bundespolizei zur Einreise nach Deutschland


Alle wichtigen Informationen zum Thema (Wieder-)Einreisen nach Deutschland für Personen, die nicht die deutsche Staatsangehörigkeit haben, finden Sie hier:

Weitreichende Reisebeschränkungen im internationalen Luft- und Seeverkehr

Ausführliche Informationen des BMI zu Reisebeschränkungen und Grenzkontrollen

FAQ der Bundespolizei zur Einreise nach Deutschland

Ja, die Botschaft ist noch geöffnet, allerdings ist unser Service im Konsularbereich eingeschränkt. Für Notfälle sind wir weiterhin 24/7 für Sie erreichbar!

Bitte wenden Sie sich daher für Fragen zu aktuellen Flugverbindungen direkt an die jeweilige Fluggesellschaft bzw. Ihren Reiseveranstalter

Wegen der weltweit derzeit stark eingeschränkten Flugverbindungen empfehlen wir Reisenden in Mexiko, ihre Rückreiseoptionen zu überprüfen und eine sobald wie möglich verfügbare, bestätigte Rückflugoption zu nutzen.

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